Breitband Main-Kinzig GmbH - "Vergabe von Planungs- und Projektmanagementleistungen für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis" Referenznummer der Bekanntmachung: 60256-11 (Berater)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Breitband Main-Kinzig GmbH - "Vergabe von Planungs- und Projektmanagementleistungen für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis"
Vergabe von Planungs- und Projektmanagementleistungen für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis
Main-Kinzig-Kreis 63571 Gelnhausen
Die Breitband Main-Kinzig GmbH beabsichtigt, Planungs- und Projektmanagementleistungen sowie Leistungen zur operativen Unterstützung des Geschäftsbetriebes auf Abruf der Geschäftsführung auf Stundenbasis je nach Bedarf im Sinne einer umfassenden wirtschaftlich-technischen Beratung für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis zu vergeben.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind neben dem allgemeinen Projektmanagement für den FTTH-Ausbau im Main-Kinzig Kreis sämtliche Leistungen der Fachplanung in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 zur Umsetzung des FTTH-Breitbandausbaus im Main-Kinzig-Kreis auf der Grundlage eines Betreibermodells. Zu den Leistungen zählen insbesondere folgende Aspekte:
- Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung und gesamten Abwicklung des Fördermittelprozesses, wie Kommunikation mit dem Projektträger und weiteren Fördergebern, Erstellung und Fortführung aller Dokumente, Führen der Projekte in den Förderportalen, Abruf von Fördermitteln, Einstellung von Ver-wendungsnachweisen und Steuerung des Cash-Flows,
- Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Markterkundung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergaben in den Bereichen Betreiberkonzession, Tiefbau und Material, Fristenkontrolle, Erstellen aller dazugehörigen Unterlagen, Leistungsbeschreibungen hinsichtlich des Netzarchitekturkonzeptes der BBMK, Kommunikation mit den Bietern, Projektmanagement (Führen von Terminplänen und Reportings),
- Unterstützung bei der Überwachung des Bauprojekts, Bauüberwachung (Qualität und Einhaltung Konzept),
- Unterstützung der Vor-Ort-Klärungen an der Baustelle, Abnahmen, Mängelanzeigen, Eskalationsmanagement etc.)
Geschuldet ist die Planung eines passiven Leerrohr- und Glasfasernetzes (Vorplanung, die Vorbereitung und die wirtschaftlich-technische Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen) und die Überwachung der Ausführung der Bauleistungen (Bauüberwachung und die Objektbetreuung).
Daneben sind weitere besondere Leistungen zur Dokumentation im Sinne des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau zu erbringen. Dazu gehört auch die Unterstützung der Begleitung bei der Beantragung von Zuwendungen sowie die Beratung hinsichtlich der Fördermittelanforderungen und der Verwendungsnachweisführung.
Die Beratungs- und Planungsleistungen umfassen dabei insbesondere auch die Unterstützung der Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotentialen (Ermittlung vorhandener Infrastrukturen, Mitnutzung und Mitverlegemöglichkeiten, Berücksichtigung von "Eigen-Mitverlegung" oder Mitverlegung durch Dritte, Anbindungsoptionen für Mobilfunk, Migrationsstrategien), Erstellung der Netzarchitektur auf Basis des bereits vorhandenen Glasfasernetzes sowie Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen (Abwägung verschiedener Ausbauszenarien, Kosten- und Einnahmeberechnungen des Betreibermodells, Bildung marktgerechter Ausbaucluster, Gegenüberstellung der Modelle und Begründung der Auswahl, Prüfung von Förder- und Finanzierungsquellen).
Die Beratungsleistung hat sich dabei auf alle wirtschaftlichen Erwägungen zu erstrecken, die im Zusammenhang mit dem geförderten Breitbandausbau einhergehen. Dazu zählen insbesondere die Unterstützung der Erstellung und laufende Fortführung von Business-Cases, die Wirtschaftlichkeitsanalyse und -prüfung, die Beratung und Unterstützung bei der Rechnungslegung und Buchführung, die notwendigen Erweiterungen in der Karten- und Leistungsentwicklung für den Betrieb des FTTH-Netzes, das Führen der unterschiedlichen Förderprojekte, die Bildung und Auflösung nach passiven Rechnungsabgrenzungen, die Einhaltung der fördermittel- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Monitoring, Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und Prüfung durch Wirtschaftsprüfer), das Nachtrags- und Claimmanagement sowie die sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen.
Daneben soll der Auftragnehmer bei Bedarf auch in Verhandlungen mit den Fördermittelgebern und in Verhandlungen zur Finanzierung der Eigenmittel durch Kapitalgeber unterstützend tätig werden.
Der Auftragnehmer hat auf den im Main-Kinzig-Kreis bereits vorhandenen Strukturen und Planungen aufzusetzen und stets einen einheitlichen Netzstandard und Kompatibilität zwischen den Netzabschnitten und die Fortführung des bisherigen operativen Betriebs sicherstellen. Zu den Leistungen des operativen Betriebs zählen die Planung und Durchführung von kleinen Netzerweiterungen (Neubaugebiete, Neubauten, Einzelobjekte) inkl. Kommunikation mit den Eigentümern, Planung und Budgetführung und Angebotsmanagement, Auswahl Beauftragung Bauleistungen, Überwachung und Abnahmen, Inbetriebnahmen, Abwicklung und Management von Netzstörungen und Schäden, schnelle Lösungsfindungen für Schadensbehebungen und Wiederherstellung, Beweisaufnahmen vor Ort und Abrechnung gegenüber Schädigern. Diese Leistungen werden je nach Bedarf von der Geschäftsführung abgerufen.
Nicht Gegenstand der Beratung ist die juristische Begleitung des Projektes. Der Auftragnehmer verpflichtet sich aber auch insoweit zur kooperativen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen externen Rechtsberatern. Der Auftragnehmer wird - soweit möglich - alle Informationen bereitstellen, die im Rahmen einer etwaigen Rechtsberatung anfallen, und für entsprechende Abstimmungen zur Verfügung stehen.
Die Beratungsleistungen werden für den kompletten Projektzeitraum vergeben.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen auf Ebene der Zuschlagskriterien:
Zum Kriterium "Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zur Herangehensweise an die Einarbeitungsphase": Aus Gründen der Fördermittelsicherheit muss die konzeptionelle Darstellung zur Herangehensweise an die Einarbeitungsphase nachvollziehbar und plausibel darlegen, dass mit dem Bau im 4. Quartal 2021 begonnen werden kann.
Zum Kriterium: "Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals": Innerhalb des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals müssen jeweils folgende Qualifikationen nachgewiesen werden, wobei diese auch nur bei einer Person vorhanden sein müssen:
- Wissenschaftlicher Hochschulabschluss des Teams (mindestens Qualifikationsniveau DQR 6) in den Bereichen Betriebswirtschaft; Ingenieurwissenschaften (Nachrichtentechnik) oder vergleichbar, GIS-Planung (vorzugsweise Studium Geologie, Geographie, Physik o.ä.). (Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen)
Zum Projektteam:
Zur Gewährleistung der notwendigen interdisziplinären Zusammensetzung des Projektteams sollen innerhalb des Projektteam die nachfolgenden vier Aufgabenbereichen (jeweils zumindest für ein Teammitglied) nach-gewiesen werden. Ein Teammitglied kann dabei auch mehrere Aufgabenbereiche abbilden.
- Nachweis der Mitarbeit bei der Durchführung und Abschluss von FTTB/H-Projekten (Führung, Planung und Umsetzung von großen FTTB/H-Projekten) (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 1)
- Nachweis der Mitarbeit bei der Erstellung von Business-Cases, Förderungsanträge von FTTB/H (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 2)
- Nachweis der Mitarbeit bei der Planung und/oder Bauüberwachung sowie Leistungen im Bereich der Entstördienste (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 3)
- Nachweis der Mitarbeit bei der Netzplanung (Nachweis Projektmitarbeiter Bereich 4)
Zudem muss das Projektteam mindestens aus 4 Personen/Vollzeitäquivalenten bestehen.
Zum Kriterium: "Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zu Reaktionszeiten/Sicherstellung der örtlichen Präsenz":
Im Falle einer Störung muss - während der üblichen Geschäftszeiten - ein Mitglied des Projektteams innerhalb von einer Stunde an allen OT des MKK vor Ort sein. (Auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gilt es, eine schnellstmögliche Vor-Ort-Präsenz zu gewährleisten).
- Mitglieder des Projektteams müssen im Falle eines etwaigen Krisenmanagements und Analyse (Analyse des Schadenumfangs, Ausfallzeiten und Möglichkeit der Wiederherstellung, Abstimmung mit BBMK, Betreiber, Unternehmen, Politik, Einrichtung, Führen eines "Eskalationsstabs", Ad hoc Ortstermine festlegen und Koordination mit allen beteiligten Stellen, Beauftragung und Koordination von Firmen zur Schadensbehebung, Erstellung von regelmäßigen Reports) am Standort Gelnhausen anwesend und bei Bedarf unterstützend tätig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRBLE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.