Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG93/229) Referenznummer der Bekanntmachung: 8270/12
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim am Rhein
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG93/229)
Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung WAA
Im Bereich des ehemaligen Pionierparkgeländes in Mühlheim am Main wurden flächenhaft erhebliche Bodenkontaminationen unter anderem an Arsen festgestellt. Diese resultieren aus der ehemaligen Nutzung des Geländes als Gaswerk sowie als Farbenfabrik.
Im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen wird seit 1997 eine Wasseraufbereitungsanlage auf dem städtischen Bauhof Mühlheim betrieben. Diese ist Eigentum der HIM und reinigt etwa 15 m³ arsenhaltiges Grundwasser pro Stunde aus sechs Brunnen im Mainvorland im vollkontinuierlichen Betrieb. Die Einleitung des gereinigten Wassers erfolgt in den Main.
Die HIM hat den Betrieb der Grundwasseraufbereitungsanlage an ein externes Fachunternehmen vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Betreiber endete im November 2017.
Die HIM hat sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 (Los 1) im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben. Der Betrieb für ein weiteres Jahr vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019 wurde in Los 2 vergeben.
In bereits bekanntgegebenen Nachträgen wurde der Vertrag mit dem Betreiber vom 01.12.2019 bis zum 30.06.2021 verlängert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Pionierpark Mühlheim/Main - Betriebsführung der WAA 1.12.2017 bis 30.11.2019 (ASG 93/229)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwingenberg
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des
Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBI. I S. 1474).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die HIM hatte sich dazu entschlossen, die Leistungen für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage ab 1.12.2017 bis zum 30.11.2018 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu zu vergeben (Los 1). Im weiteren Verfahren erfolgte gem. Los 2 eine Verlängerung bis zum 30.11.2019.
In mehreren bereits veröffentlichten Nachträgen wurde der Vertrag zum Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage bis zum 30.06.2021 verlängert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwingenberg
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64683
Land: Deutschland
Laufzeitverlängerung unter Beibehaltung der Konditionen und Leistungen um vier Monate vom 01.09.2021 bis zum 31.12.2021. Die Laufzeitverlängerungen wird in zwei Abschnitten von je zwei Monaten beauftragt.
Optional behält sich die HIM eine Verlängerung unter Beibehaltung der Konditionen um einen weiteren Monat bis zum 31.01.2022 vor.
Grund für die weitere Beauftragung ist die Verzögerung der ordentlichen Vergabe aufgrund von andauernden Vergabenachprüfungen.