Netzersatzanlage, Stromschiene, SV-Steuerung Referenznummer der Bekanntmachung: EZ10D
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Klinikum-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzersatzanlage, Stromschiene, SV-Steuerung
Netzersatzanlage, Stromschiene, SV-Steuerung
-Netzersatzanlagen
- Stromschienen
- SV-Steuerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Netzersatzanlage, Stromschiene, SV-Steuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweringen
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Klinikum Darmstadt GmbH
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Netzersatzanlage, Stromschiene, SV-Steuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweringen
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 27333
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
NA01 Anschlussleitung an Heizöltank
NA02 Verkabelung Zentralsteuerung
NA03 SV-Steuerung
NA04 Gerüststellung
NA05 Zusätzliche Anpassungen
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, weil die zusätzliche Leistung in die vereinbarte Leistung des Hauptauftrags eingreift. Die zusätzlichen Leistungen stehen in untrennbarem technischen Zusammenhang mit den bereits vergebenen Leistungen.Bei Ausführung dieser Leistungen von verschiedenen Unternehmen bestünde das konkrete Risiko, dass im Falle eines Mangels oder einer Beschädigung die Verantwortlichkeit nicht sicher festgestellt und die tatsächliche Ursache und Verantwortung entweder gar nicht oder nur im Wege kosten- und zeitintensiver Beweissicherungsverfahren geklärt werden könnte (Gewährleistungsschnittstellen). Durch den zu erwartenden Koordinierungs- und Abwicklungsaufwand auf Seiten mehrerer Beteiligter und Planer für die nachträglich geänderten Teilleistungen wären darüber hinaus Zusatzkosten zu erwarten.