Neubau Betriebshof Eckenheim (BHEC) Hier: Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 209/2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 176-459766)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Betriebshof Eckenheim (BHEC) Hier: Tragwerksplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 209/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In der Schwabstr. in Frankfurt a.M. befindet sich der Betriebshof Eckenheim (BHEC) der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Dieser kann von der Eckenheimer Landstr. über die Schwabstr. befahren werden. Die derzeitige Fläche des gesamten VGF-Geländes in Eckenheim beträgt ca. 27.000 m².

Ein Wohnhaus und eine Container-Wohnanlage auf den angrenzenden Grundstücken sind derzeit in Benutzung. Das benachbarte Gleichrichterwerk ist vor kurzem ertüchtigt worden und

wird vollumfänglich genutzt.

Die Straßenbahn-Abstellanlage besteht aus einem Betriebsgebäude mit Sanitäranlagen und daneben liegenden kleinen und großen Werkstatthallen, die teilweise zu einer großen, offenen

Wagenhalle zusammengefasst sind. Insgesamt befinden sich etwa 2.100 m teilweise überdachte Gleise als Abstellgleise auf dem Grundstück. Alle diese Anlagen werden selten genutzt.

Auf dem zentral in der Stadt liegenden Gelände soll demnach ein moderner VGF-Standort mit neuem Betriebshof sowie weiteren Nutzungen entstehen, an dem Kompetenzen und Kapazitäten gebündelt sind und der zur Image-Verbesserung der VGF beiträgt.

Im Zuge der Planung, soll das Areal zudem, hinsichtlich der maximal ausnutzbaren Bebauung untersucht werden, um weitere zukünftige betriebliche Bedarfe der VGF ggf. in Eckenheim zu integrieren.

Im Rahmen der Vorplanung sollen darüber hinaus Varianten untersucht werden, welche einen Erhalt des 100 Jahre alten Mehrfamilienhauses ermöglichen. Wenn sich im Zuge der Vorplanung ergibt, dass aus betrieblichen Gründen, ein Abriss des Hauses notwendig ist, so soll auf

dem Areal für die Mieter ein Ersatz in gleicher Wohnqualität geplant werden.

Die termingerechte Inbetriebnahme dieses Betriebshofes ist zudem von außerordentlicher Bedeutung.

Die grob geschätzten Gesamtherstellungskosten betragen ca. 62 Mio. Euro netto.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es sind folgende Stufen mit folgenden Leistungsinhalten vorgesehen:

a) Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 01 – 02)

b) Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 03 – 04) - optional

c) Stufe 3: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LPH 05 – 06) – optional

Mit dem Abschluss dieses Vertrags wird zunächst nur die vorstehend beschriebenen Leistungen der Stufe 1 beauftragt.

Die Projektstufen 2 und 3 sind als optionale Leistungen ausgeschrieben..

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 176-459766

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0c36c0f2-8880-466f-ad7b-eda52d8679ab

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/511ae873-8741-4c74-81d6-4eff4b2653b5

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beginn: 26.11.2021

Ende: 04.03.2022

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

muss es heißen:

Beginn: 06.12.2021

Ende: 11.03.2022

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 12.10.2021

Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 19.10.2021

Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.11.2021

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.11.2021

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 12.10.2021

Ortszeit: 10:00

Ort:

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

muss es heißen:

Tag: 19.10.2021

Ortszeit: 10:00

Ort:

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

(1) Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter

https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.

Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte

Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-

Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,

die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.

(2) Eignungsnachweis

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der

Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123

oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu

führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die

Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine

Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die

einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.

(3) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und

Umfang) mit dem Angebot einzureichen.

(4) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu

überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in

Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach

Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter dem Auftraggeber

unverzüglich und vor Abgabe ihres Angebotes in Textform darauf hinzuweisen.

Ferner haben die Bieter dem Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den

Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt,

falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht

verstoßen.

(5) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://

www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.

(6) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw.

HVA-Formularen ggf. enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.

Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen)

sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.

(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-

evergabe.de, bis zum 04.10.2021 (12:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der

Gleichbehandlung der Bieter nur schriftlich beantwortet. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach der auf der

Plattform angegebenen Frist eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.

Wir empfehlen den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit sie über evtl. Rückfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden können.

(8) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle

Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch

nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die

Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.

Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die

Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.

Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung

der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.

(9) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer

Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.

muss es heißen:

(1) Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter

https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.

Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte

Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-

Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,

die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.

(2) Eignungsnachweis

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der

Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123

oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu

führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die

Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine

Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die

einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.

(3) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und

Umfang) mit dem Angebot einzureichen.

(4) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu

überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in

Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach

Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter dem Auftraggeber

unverzüglich und vor Abgabe ihres Angebotes in Textform darauf hinzuweisen.

Ferner haben die Bieter dem Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den

Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt,

falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht

verstoßen.

(5) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://

www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.

(6) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw.

HVA-Formularen ggf. enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.

Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen)

sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.

(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-

evergabe.de, bis zum 12.10.2021 (12:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der

Gleichbehandlung der Bieter nur schriftlich beantwortet. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach der auf der

Plattform angegebenen Frist eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.

Wir empfehlen den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit sie über evtl. Rückfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden können.

(8) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle

Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch

nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die

Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.

Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die

Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.

Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung

der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.

(9) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer

Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Verfahrensfristen und weitere Termine wurden verlängert; das Formular "EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck 04-17" wurde ausgetauscht.

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