Neubau Betriebshof Eckenheim (BHEC) Hier: Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 209/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 176-459766)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof Eckenheim (BHEC) Hier: Tragwerksplanung
In der Schwabstr. in Frankfurt a.M. befindet sich der Betriebshof Eckenheim (BHEC) der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Dieser kann von der Eckenheimer Landstr. über die Schwabstr. befahren werden. Die derzeitige Fläche des gesamten VGF-Geländes in Eckenheim beträgt ca. 27.000 m².
Ein Wohnhaus und eine Container-Wohnanlage auf den angrenzenden Grundstücken sind derzeit in Benutzung. Das benachbarte Gleichrichterwerk ist vor kurzem ertüchtigt worden und
wird vollumfänglich genutzt.
Die Straßenbahn-Abstellanlage besteht aus einem Betriebsgebäude mit Sanitäranlagen und daneben liegenden kleinen und großen Werkstatthallen, die teilweise zu einer großen, offenen
Wagenhalle zusammengefasst sind. Insgesamt befinden sich etwa 2.100 m teilweise überdachte Gleise als Abstellgleise auf dem Grundstück. Alle diese Anlagen werden selten genutzt.
Auf dem zentral in der Stadt liegenden Gelände soll demnach ein moderner VGF-Standort mit neuem Betriebshof sowie weiteren Nutzungen entstehen, an dem Kompetenzen und Kapazitäten gebündelt sind und der zur Image-Verbesserung der VGF beiträgt.
Im Zuge der Planung, soll das Areal zudem, hinsichtlich der maximal ausnutzbaren Bebauung untersucht werden, um weitere zukünftige betriebliche Bedarfe der VGF ggf. in Eckenheim zu integrieren.
Im Rahmen der Vorplanung sollen darüber hinaus Varianten untersucht werden, welche einen Erhalt des 100 Jahre alten Mehrfamilienhauses ermöglichen. Wenn sich im Zuge der Vorplanung ergibt, dass aus betrieblichen Gründen, ein Abriss des Hauses notwendig ist, so soll auf
dem Areal für die Mieter ein Ersatz in gleicher Wohnqualität geplant werden.
Die termingerechte Inbetriebnahme dieses Betriebshofes ist zudem von außerordentlicher Bedeutung.
Die grob geschätzten Gesamtherstellungskosten betragen ca. 62 Mio. Euro netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es sind folgende Stufen mit folgenden Leistungsinhalten vorgesehen:
a) Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 01 – 02)
b) Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 03 – 04) - optional
c) Stufe 3: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LPH 05 – 06) – optional
Mit dem Abschluss dieses Vertrags wird zunächst nur die vorstehend beschriebenen Leistungen der Stufe 1 beauftragt.
Die Projektstufen 2 und 3 sind als optionale Leistungen ausgeschrieben..
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0c36c0f2-8880-466f-ad7b-eda52d8679ab
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/511ae873-8741-4c74-81d6-4eff4b2653b5
Beginn: 26.11.2021
Ende: 04.03.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 06.12.2021
Ende: 11.03.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Tag: 12.10.2021
Ortszeit: 10:00
Tag: 19.10.2021
Ortszeit: 10:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.11.2021
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.11.2021
Tag: 12.10.2021
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Tag: 19.10.2021
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
(1) Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.
Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte
Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,
die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der
Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123
oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu
führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine
Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die
einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
(4) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in
Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach
Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter dem Auftraggeber
unverzüglich und vor Abgabe ihres Angebotes in Textform darauf hinzuweisen.
Ferner haben die Bieter dem Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den
Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt,
falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht
verstoßen.
(5) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
(6) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw.
HVA-Formularen ggf. enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen)
sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-
evergabe.de, bis zum 04.10.2021 (12:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der
Gleichbehandlung der Bieter nur schriftlich beantwortet. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach der auf der
Plattform angegebenen Frist eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Wir empfehlen den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit sie über evtl. Rückfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden können.
(8) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle
Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch
nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die
Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung
der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(9) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
(1) Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.
Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte
Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,
die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der
Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123
oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu
führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine
Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die
einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
(4) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in
Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach
Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter dem Auftraggeber
unverzüglich und vor Abgabe ihres Angebotes in Textform darauf hinzuweisen.
Ferner haben die Bieter dem Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den
Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt,
falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht
verstoßen.
(5) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
(6) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw.
HVA-Formularen ggf. enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen)
sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-
evergabe.de, bis zum 12.10.2021 (12:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der
Gleichbehandlung der Bieter nur schriftlich beantwortet. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach der auf der
Plattform angegebenen Frist eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Wir empfehlen den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit sie über evtl. Rückfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden können.
(8) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle
Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch
nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die
Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung
der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(9) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Verfahrensfristen und weitere Termine wurden verlängert; das Formular "EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck 04-17" wurde ausgetauscht.