Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Treibhausgaskompensation der GIZ Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073055
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Treibhausgaskompensation der GIZ
Die GIZ beabsichtigt mit dem Beschaffungsvorgang 70.000 CERs zur Kompensation aus registrierten CDM-Projekten bereitstellen und für die GIZ stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2021.
Siehe Leistungsbeschreibung
Erstplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Zweitplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Drittplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Viertplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Fünftplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Sechstplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Siebtplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Achtplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Neuntplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Zehntplatziertes Los
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Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Handel von Emissionsminderungsgutschriften) in den oben genannten Jahren nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Unternehmen haben in den letzten drei Jahren vor diesem Angebot Erfahrungen im Handel von Emissionsminderungsgutschriften gesammelt und können hierzu mindestens zwei Projekte/Verkäufe nachweisen, bei denen mindestens 7.500 Emissionsminderungsgutschriften gehandelt wurden.
Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die nebenstehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDSH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.