Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft)
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft)
der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Dieses Vergabeverfahren dient dem Abschluss eines Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag hat zum Vertragsgegenstand • die Beschaffung von Standardsoftware durch den jeweiligen Abrufenden vom Auftragnehmer zu den Bedingungen des Rahmenvertrages und den Lizenzbestimmungen der Software-Hersteller, • die Beschaffung von Assurance und Maintenance für lizensierte Standardsoftware, • allgemeine Beratung zu Standardsoftware und Lizenzierung und Nebenleistungen im Zusammenhang mit der bezogenen Standardsoftware durch den Auftragnehmer. Der Bezug von Software des Herstellers Citrix ist ebenfalls Gegenstand des Rahmenvertrages. Bislang hat der Auftraggeber Software des Herstellers Citrix über einen gesonderten Rahmenvertrag bezogen, der ausschließlich die Beschaffung von Software des Herstellers Citrix zum Gegenstand hatte ("Citrix-Rahmenvertrag"). Der Citrix-Rahmenvertrag endet am 11.12.2022. Zudem ist der Citrix-Rahmenvertrag auf ein Höchstvolumen beschränkt. Der Bezug von Java SE-Software des Herstellers Oracle ist ebenfalls Gegenstand des Rahmenvertrages. Bislang hat der Auftraggeber Java SE-Software des Herstellers Oracle über einen gesonderten Rahmenvertrag bezogen, der ausschließlich die Beschaffung von Java SE-Software des Herstellers Oracle zum Gegenstand hatte ("Java SE-Rahmenvertrag"). Der Java SE-Rahmenvertrag endet am 03.02.2024. Zudem ist der Java SE-Rahmenvertrag auf ein Höchstvolumen beschränkt. Der mit diesem Vergabeverfahren abzuschließende Rahmenvertrag gilt für Software des Herstellers Citrix mit der Einschränkung, dass Abrufe von Citrix Software vor dem 11.12.2022 aus diesen Rahmenvertrag nur erfolgen, wenn das Höchstvolumen des Citrix-Rahmenvertrag erschöpft ist. Zudem gilt der mit diesem Vergabeverfahren abzuschließende Rahmenvertrag für Java SE-Software des Herstellers Oracle mit der Einschränkung, dass Abrufe von Java SE-Software des Herstellers Oracle vor dem 03.02.2024 aus dem Rahmenvertrag nur erfolgen, wenn das Höchstvolumen des Oracle-Rahmenvertrag erschöpft ist. Diese Einschränkung gilt nur für den Auftraggeber und nicht für andere Abrufende außerhalb der hessischen Landesverwaltung. Kein Gegenstand des Rahmenvertrages ist Software des Herstellers Microsoft sowie andere Software der Herstellers Oracle. Ebenfalls nicht Gegenstand des Rahmenvertrages sind zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Parametrisierung und Anpassung der Standardsoftware an Bedürfnisse des Auftraggebers. Berechtigt aus dem Rahmenvertrag sind das Land Hessen vertreten durch •die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung ("HZD") als unselbstständiger Landesbetrieb oder •eine Dienststelle des Landes Hessen einschließlich der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel und sonstigen unselbstständigen Organisationseinheiten des Landes Hessen (zusammen "Dienststellen") und ein weiterer Berechtigter, außerhalb der hessischen Landesverwaltung, nämlich •die FITKO (Förderale IT Kooperation) AöR, Zum Gottschalkhof 3 aus 60594 Frankfurt a.M. Für den mit diesem Vergabeverfahren abzuschließenden Rahmenvertrag gilt zunächst ein Höchstvolumen für die abrufbaren Leistungen in Höhe von 70 Mio. EUR netto ("Höchstvolumen"). Dieses Höchstvolumen wird - wenn kein Widerspruch erfolgt - einmalig durch ein Leistungsbestimmungserweiterungsrecht um 14 Mio. EUR erhöht werden ("Optional erhöhtes Höchstvolumen"). Die Vergabestelle weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Höchstvolumen des vorherigen Rahmenvertrags zur Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft und Citrix) des Landes Hessen vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufeit ausgeschöpft wird. Der abzuschließende Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages anzeigt.
Für den mit diesem Vergabeverfahren abzuschließenden Rahmenvertrag gilt zunächst ein Höchstvolumen für die abrufbaren Leistungen in Höhe von 70 Mio. EUR netto ("Höchstvolumen"). Dieses Höchstvolumen wird - wenn kein Widerspruch erfolgt - einmalig durch ein Leistungsbestimmungserweiterungsrecht um 14 Mio. EUR erhöht werden ("Optional erhöhtes Höchstvolumen").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]