Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 40L 198 21 426-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.landkreiskassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Der Landkreis Kassel möchte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz
leisten und die Attraktivität des Landkreises als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Aufgrund dessen strebt der Landkreis den Abschluss eines Rahmenvertrags zum Fahrradleasing im Sinne des TV Fahrradleasing an. Leasingnehmer wird der Landkreis
Kassel. Dieser schließt mit seinen interessierten Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab. Mittlerweile unterstützen Dienstleister das Management des Fahrradleasings und die
erforderliche Infrastruktur. Diese Fahrräder werden von dem jeweiligen Unternehmen geleast und direkt an die Beschäftigten des Landkreises ausgehändigt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Beschäftigten selbst übernommen. Seit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 ist diese Form der Entgeltumwandlung für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst möglich. Diese Möglichkeit soll nun genutzt werden. Die überlassenen Fahrräder können von der teilnehmenden Beschäftigten sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Kassel möchte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz
leisten und die Attraktivität des Landkreises als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Aufgrund dessen strebt der Landkreis den Abschluss eines Rahmenvertrags zum Fahrradleasing im Sinne des TV Fahrradleasing an. Leasingnehmer wird der Landkreis
Kassel. Dieser schließt mit seinen interessierten Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab. Mittlerweile unterstützen Dienstleister das Management des Fahrradleasings und die
erforderliche Infrastruktur. Diese Fahrräder werden von dem jeweiligen Unternehmen geleast und direkt an die Beschäftigten des Landkreises ausgehändigt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Beschäftigten selbst übernommen. Seit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 ist diese Form der Entgeltumwandlung für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst möglich. Diese Möglichkeit soll nun genutzt werden. Die überlassenen Fahrräder können von der teilnehmenden Beschäftigten sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Ja, um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)