Vertrag über Leistungen zur softwaretechnischen Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Anwendung AMNOG Referenznummer der Bekanntmachung: ITSG-2021-0029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 199033267
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itsg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Leistungen zur softwaretechnischen Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Anwendung AMNOG
Vertrag über Leistungen zur softwaretechnischen Weiterentwicklung,
Pflege und Wartung der Anwendung AMNOG
IT- Dienstleistungen zur softwaretechnischen Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Anwendung AMNOG (Arzneimittelmarkt- Neuordnungsgesetz)
Erbringung von IT- Dienstleistungen durch IT -Fachkräfte mit dem Profil Java-Software Engineer AMNOG (m/w/d)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag einmalig durch einseitige Erklärung um weitere 12 Monate zu verlängern.
Mindestanforderungen bestehen in Bezug auf die erforderliche Berufserfahrung des einzusetzenden Mitarbeiters (Java-Software Engineer AMNOG). Gefordert wird zunächst ein Mindestmaß an Berufserfahrung, dessen Fehlen zum Ausschluss des Angebotes führt.
Darüber hinaus sind Kenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters unter Bezugnahme auf § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Gegenstand der qualitätsbezogenen Zuschlagswertung, da vorliegend die Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters maßgeblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht
älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist)
bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis
des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels
des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes
"Bieterkurzpräsentation" Angaben zu machen
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigen Mitarbeiter
• Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren
• zum Umsatz des Bieters bezogen auf den Gegenstand seines Angebots aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren
• Anzahl der Mitarbeiter mit Projekterfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mit mehr als 150 Personentagen in den letzten 2 Jahren
• Anzahl der Projekte in den letzten drei Jahren, in denen der Bieter für Auftraggeber im Gesundheits- und Sozialwesen vergleichbare Leistungen mit mehr als 100 Personentagen erbracht hat
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von fünfhunderttausend Euro, als Dateiimport. - einzureichen.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes
Bieterkurzpräsentation Angaben zu machen über die
• Anzahl der Mitarbeiter mit Projekterfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mit mehr als 150 Personentagen in den letzten 2 Jahren
• Anzahl der Projekte in den letzten drei Jahren, in denen der Bieter für Auftraggeber im Gesundheits- und Sozialwesen vergleichbare Leistungen mit mehr als 100 Personentagen erbracht hat
2) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes Übersicht_Referenzen mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren über Kenntnisse über IT-Entwicklungs-, Pflege- und Wartungsleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen. Mindestens eines der Referenzprojekte muss in den letzten 12 Monaten abgeschlossen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).