Bereitstellung von Softwarenutzungslizenzen zur kommunalen Treibhausgas-Bilanzierung für Hessische Kommunen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-V-0139
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]57
Fax: [gelöscht]15
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lea-hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Softwarenutzungslizenzen zur kommunalen Treibhausgas-Bilanzierung für Hessische Kommunen
Um die hessischen Klimaziele zu erreichen, ist ein Zusammenwirken verschiedener Institutionen und Akteure notwendig. Die hessischen Kommunen spielen dabei eine zentrale Rolle. Für die Kommunen bildet die kommunale Treibhausgasbilanzierung die Grundlage zur Identifikation und Aktivierung geeigneter kommunaler Klimaschutzmaßnahmen. Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH unterstützt in diesem Sinne die hessischen Kommunen durch ein vielfältiges Angebot, zu dem auch die Unterstützung zur Erstellung von kommunalen Treibhausgasbilanzen zählt. Dazu möchte die LEA geeignete Softwarenutzungslizenzen für ein entsprechendes Bilanzierungstool für die hessischen Kommunen zur Verfügung stellen. Der ausgeschriebene Auftragsgegenstand enthält neben den Softwarenutzungslizenzen zur kommunalen Treibhausgasbilanzierung auch eine Schulungs- und Supportleistung.
Hessen
Ausführliche Leistungsbeschreibung - vgl. Dok-Nr.: 02
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich am 01.12.2021) und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30.11.2022, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um jeweils 12 Monate bis längstens 30.11.2025, sofern der Vertrag vom Auftraggeber bis zum jeweiligen Stichtag am 30.09. für das jeweils folgende Jahr verlängert wird. Dieser Vertrag endet spätestens am 30.11.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Der Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und nachfolgende Erklärungen
abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
b) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB n.F. vorliegen (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
d) Erklärung des Bieters, dass der Bieter nicht nach dem gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" i.d.F. vom 12. Dezember 2017
(StAnz. vom 1. Januar 2018, S.15 ff) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist (vgl. Dok-Nr. 11: Erklärung Vergabesperre, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
e) Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) über die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen und gesetzlichem Mindestlohn (vgl. Dok-Nr. 12, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften
(Bietergemeinschaftserklärung, VHB-Formular 234, Dok-Nr. 05, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung) sind die geforderten Erklärungen -soweit einschlägig- grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den
Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3 bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nachunternehmen weist der Auftraggeber auf §§ 36, 47 VgV hin. Für die Darstellung der
Nachunternehmertätigkeit können die VHB-Formblätter 235 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Dok-Nr.: 06) und 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Dok-Nr.: 07) bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 zum Ausschluss des Bieters führen kann. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und er sich auch im Übrigen gesetzestreu verhalten hat; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
Bitte füllen Sie sorgfältig das bei dieser Bekanntmachung herunterladbare Angebotsblatt (Dok-Nr. 04) vollständig aus. Erforderliche Erklärungen (vgl. Angebotsblatt, Dok-Nr. 04):
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vollumfänglich und soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, vollumfänglich und soweit diese Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
c) Nachweis einer Berufs- oder oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer landes-/regionsüblichen Deckungssumme für Personenschäden sowie
sonstige Schäden. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit
der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
d) Eigenerklärung oder Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von mindestens drei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem hier zu vergebenden Auftrag, deren Durchführung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, zu belegen. Eine Referenzleistung ist dann mit der ausgeschriebenen Leistung "vergleichbar", wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen (Gewichtung: 100%).
Die Referenzprojekte sollen mit Bezug zu den zu erbringenden Leistungen inhaltlich skizziert werden. Zudem sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Leistungszeitraum und der Name des Auftraggebers zu nennen. Darüber hinaus muss angegeben werden auf welches Kriterium (a bis c, siehe unten) sich die Referenz bezieht. Unterlagen, die vom Auftraggeber aus externen Quellen heruntergeladen werden müssten, gelten als nicht eingereicht.
Durch die eingereichten Unterlagen und Referenzen sollen mindestens folgende Anforderungen nachgewiesen werden:
a. Erfahrungen in der Bilanzierung kommunaler Treibhausgasbilanzen konform nach der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) des ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH
b. Erfahrungen im technischen und inhaltlichen Support (inkl. Schulungen) für die Bilanzierung kommunaler Treibhausgasbilanzen konform nach der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) des ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH
c. Technische Leistungsfähigkeit zur Bereitstellung von Softwarenutzungslizenzen in ausreichender Anzahl für eine kommunale Treibhausgasbilanzierung konform nach der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) des ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH
- Ausschlusskriterium: Konformitätserklärung zu BISKO: Der Bieter muss die BISKO-Konformität (Bilanzierungs-Systematik Kommunal des ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH) seiner Bilanzierungssoftware nachweisen.
- Eigenerklärung das der technische Support für die Bilanzierungssoftware vom Auftragnehmer gewährleistet ist. Eine Erreichbarkeit per telefonischer Hotline (an Werktagen in der Kernarbeitszeit zwischen i.d.R. 9:00 und 16:00 Uhr) und per E-Mail ist sicherzustellen. Die Reaktionszeit bei Anfragen und Störungen sollte maximal 6 Stunden an Werktagen zwischen 9:00 und 16:00 Uhr betragen. Dies hat der Bieter schriftlich zu bestätigen.
Vgl. Dok-Nr. 01-18 unter Ziffer VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]