AST-Linie OF-35 Referenznummer der Bekanntmachung: 4552
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvgof.de
Abschnitt II: Gegenstand
AST-Linie OF-35
Linie OF-35 – AST-Verkehr
Mühlheim
Linie OF-35: Mühlheim Bhf – Dietesheim S-Bahn – Mühlheim Willy-Brandt-Halle
Die Linie beinhaltet die innerstädtische Erschließung der Stadt Mühlheim sowie die Anbindung an die S-Bahn.
Die Leistungen mit geschätzten 148.356 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit mindestens 2 Fahrzeugen durchgeführt werden.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x ca. 0,5 Jahre bis zum 30.06.2023 bzw. 09.12.2023. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt in Textform spätestens bis zum 30.09.2022 bzw. 31.03.2023 eingehend beim Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 22.07.2021.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 22.07.2021.
- "Verpflichtungserklärung HVTG"; detaillierte Anforderungen an die Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage B zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden.
- Angabe von selbst erbrachten Verkehrsleistungen, insbesondere im AST- oder Taxi- bzw. Mietwagenverkehr oder im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen seit dem 01.01.2018 (Eigenerklärung). Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen.
- Bescheinigung der "fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen", nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprü-fung“, § 6 "Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 "Anerkennung leitender Tätigkeit").
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" der Vergabeunterlagen
- Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E13697372 zu stellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).