Beschaffung eines OP-System roboterassisitiert für die Viszeralchirurgie/Thoraxchriurgie/Gynäkologie (Ex ante HAD-Ref. 7969/20) Referenznummer der Bekanntmachung: OP-Robot-System
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines OP-System roboterassisitiert für die Viszeralchirurgie/Thoraxchriurgie/Gynäkologie (Ex ante HAD-Ref. 7969/20)
Bezug zu ex ante HAD-Ref. 7969/20
Die Klinikum Hanau GmbH hat ein roboterassisitiertes OP-System für den interdisziplinären Einsatz in mehreren Fachabteilungen (Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und Gynäkologie) beschafft.
Klinikum Hanau GmbH
Die Klinikum Hanau GmbH hat ein roboterassisitiertes OP-System für den interdisziplinären Einsatz in mehreren Fachabteilungen (Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und Gynäkologie) beschafft. Die Vergabe bezieht sich auf die Lieferung und Installation des Systems „Da Vinci X“ durch den Auftragnehmer. Mit dem Operationssystem sollen schwierige und umfangreiche Operationen unter Verwendung minimal-invasiver OP-Instrumente durch Verwendung von Robotik ermöglicht werden. Das Da Vinci-System ist derzeit das einzige voll-robotische System am Markt. Außerdem ist es das einzige System, bei dem Erfahrungen über mehrere Jahre (> 20) vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der vom Auftraggeber beabsichtigte Zuschlag an den vorliegenden Auftragnehmer kann nach Ansicht des Auftraggebers gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. B) VGV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, aus folgenden Gründen:
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der öffentliche Auftraggeber ist auf Basis einer im Vorfeld durchgeführten Marktanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Operationssystem DA VINCI X der Fa. INUITIVE SURGICAL das einzige derzeit am Markt befindliche System ist, dass den Anforderungen des Klinikums Hanau gerecht werden kann. Das System Da Vinci X ist als einziges Operationssystem auch interdisziplinär einsetzbar.
Des Weiteren sind folgende Spezifikationen des Systems für den geplanten Einsatz interdisziplinär vollumfänglich und einzigartig am Markt geeignet und abgedeckt:
- Möglichkeit des Einsatzes von 2 Steuerungskonsolen für interdisziplinäre Eingriffe bzw. für die Schulung und Ausbildung ärztlichen Fachpersonals,
- 3D HD Visualisierung und Darstellung ohne den Einsatz einer 3D Brille für den Chirurgen,
- 3D HD Fluoreszenz (FireFLy), dadurch wird optimierte bessere Kontrastdarstellung von Gewebestrukturen erzielt, wie z. B. selektive Gefäßerkennung (Nieren- und Darmchirurgie), sowie Lymphknotenidentifizierung,
- umfassendes Sortiment an auskoppelbaren, EndoWrist Instumenten mit 7 Freiheitsgraden. Dabei in allen Richtungen abwinkelbare Instrumente, 540o Rotation,
- Advanced Instrumentation-Energieinstrumente zur Gefäßversiegelung/Ultraschallchirurgie und Energieinstrumente zur Klammernaht, die vom Chirurgen an der Konsole autonom gesteuert werden,
- optionale Single-Port Technologie mit computergesteuerter links-rechts Erkennung,
- Speziell geschulter, deutschsprachiger Außendienst, der im klinischen Alltag die Unterstützung der Operateure und des OP-Personals koordiniert und übernimmt
- sowohl zuverlässige technische als auch organisatorische Unterstützung ist gewährleistet durch Kundendienst und Servicetechniker, insbesondere in der schnellen, effizienten Wartung sowie in der Instandhaltung des Systems.
Da der Auftragnehmer Intuitive Surgical der einzige Anbieter für das System Da Vinci X auf dem europäischen Markt ist, dieser als einziges Unternehmen in der Lage ist, den Auftrag nach Spezifikationen des Auftraggebers auszuführen, ist die Beschaffung und Vergabe unserer festen Überzeugung nach im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VGV zulässig und gerechtfertigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines OP-System roboterassisitiert für die Viszeralchirurgie/Thoraxchriurgie/Gynäkologie (Ex ante HAD-Ref. 7969/20)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] EUR angegeben, da dies symbolisch für eine Oberschwellen Vergabe steht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union