Erneuerung Kreuzungsbauwerk Darmstadt, Strecke 3557, km36,240; Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Kreuzungsbauwerk Darmstadt, Strecke 3557, km36,240; Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Das bestehende, eingleisige Kreuzungsbauwerk der elektrifizierten Strecke 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg Hbf in km 36,240 über das Gegenrichtungsgleis der Strecke über das in beiden Richtungen befahrbare Gleis der ebenfalls elektrifizierten Strecke Goddelau-Erfelden – Darmstadt Hbf (3541) soll instand gesetzt werden. Das Kreuzungsbauwerk wurde im Jahr 1910 erstellt und besteht aus zwei hintereinander liegenden Fachwerktrogüberbauten mit Stutzweiten von je 40,0 m. Vergeben werden hier Planungsleistungen der LPH 3+4 für Objektplanung und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Kreuzungsbauwerk Darmstadt, Strecke 3557, km36,240; Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Darmstadt
Das bestehende, eingleisige Kreuzungsbauwerk der elektrifizierten Strecke 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg Hbf in km 36,240 über das Gegenrichtungsgleis der Strecke über das in beiden Richtungen befahrbare Gleis der ebenfalls elektrifizierten Strecke Goddelau-Erfelden – Darmstadt Hbf (3541) soll instand gesetzt werden. Das Kreuzungsbauwerk wurde im Jahr 1910 erstellt und besteht aus zwei hintereinander liegenden Fachwerktrogüberbauten mit Stutzweiten von je 40,0 m. Vergeben werden hier Planungsleistungen der LPH 3+4 für Objektplanung und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke.
Nachtrag 05: Bewertung Bauwerksuntersuchungen
Infolge der detaillierten Bauwerksuntersuchungen (Sicht- und Röntgenuntersuchungen) durch das Prüfinstitut Dr. Möll wurden
diverse Mängel an den geplanten zu verbleibenden Stäben/Stahlbauteilen festgestellt. Der Umbau dieser Stäbe/Stahlbauteile
inkl. daraus erforderlicher Anpassung der Statik wurde zwingend notwendig. Aus zeitlichen Gründung ist ein Wechsel des
Planers nicht möglich. Die Überbauten müssen kurzfristig wieder eingehoben werden. Die Planung hierzu musste umgehend
eingereicht und genehmigt werden, damit die Werkstattplanung des Haupt AN Bau er-folgen konnte. Eine neue Ausschreibung
hierzu war aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Aufgrund der Komplexität des Bauwerkes (Bauen im Bestand) ist eine
kurzfristige Einarbeitung auch nicht gegeben.