Sanierung Heuchlinger Damm, km 17,800-18,200, Strecke 5903 Nürnberg - Schirnding Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52137
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Heuchlinger Damm, km 17,800-18,200, Strecke 5903 Nürnberg - Schirnding
Sanierung Heuchlinger Damm, km 17,800-18,200, Strecke 5903
Nürnberg - Schirnding
ca. 400 m Sanierung eines bestehenden Eisenbahndammes an der zweigleisigen nicht elektrifizierten Strecke 5903 Nürnberg Hbf - Schirnding in der Ortslage Lauf a. d. Pegnitz.
Sanierung Dammkern mit FMI-Verfahren: 24.300 m³;
Sanierung Dammflanken mittels Abflachung / Anschüttung: 10.530 m³;
Einbau Schutzschicht 1.380 m³
Verlängerung eines Bestandsdurchlasses als Rahmenbauwerk um beidseitig je ca. 3 m
Aus- und Wiedereinbau Oberbau auf 400 m Länge (2-gleisig)
Neubau Kabelkanal 410 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Heuchlinger Damm, km 17,800-18,200, Strecke 5903 Nürnberg - Schirnding
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.