Ausschreibung der EP/GP Lärmsanierung Weinböhla Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51867
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der EP/GP Lärmsanierung Weinböhla
Ausschreibung der EP/GP Lärmsanierung Weinböhla
Los 1: Objektplanung, Tragwerksplanung, Techn. Ausrüstung, Baugrund,
Vermessung, SiGeKo
Los 2: Landschaftsplanung, Artenschutz, UVS, FFH
Planungsleistungen Lärmschutzwände in der Ortsdurchfahrt Weinböhla Los 1
Objektplanung, Tragwerksplanung, Techn. Streckenausrüstung, Baugrund, Vermessung, SiGeKo
Planungsleistungen Lärmsanierung Weinböhla
Umweltplanung LBP, Artenschutz,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Lärmschutzwände in der Ortsdurchfahrt Weinböhla Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Lärmsanierung Weinböhla
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Mindestanforderungen: Zugang zu iTWO der DB AG
Nachweis über die Verfügbarkeit und fachliche Qualifikation des vorgesehenen Personals Mindestanforderungen: für den Projektleiter, Gesamtplanungsleitung für mind. 2 Vorhaben in den letzten 5 Jahren > 1 Mio. € Bausumme
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf)
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß
§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.