Planung LST von 3 HST Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51813
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung LST von 3 HST Maßnahmen
Die Vorhaben „Gleichzeitige Einfahrten Sulzbach (Murr)“, „Höhere Einfahrtsgeschwindigkeiten Waiblingen“, „Gleichzeitige Einfahrten Oppenweiler“ sind Teil des Halbstundentakts (HST). Der HST ist eine erste Vorstufe zum Deutschland-Takt.
Gleichzeitige Einfahrten Sulzbach (Murr):
Versetzen zweier Ausfahrsignale um 75-100m.
Gleichzeitige Einfahrt Oppenweiler:
Anpassung der Signalbegriffe von 2 Hauptsignalen und Errichtung von 4 Zwischensignalen und Erneuerung eines BÜ.
Erhöhung Einfahrtgeschwindigkeit Waiblingen:
Versetzen eines Signals und Erweiterung der Signalbegriffe von drei Signalen und zwei Vorsignalen
Die Vorhaben „Gleichzeitige Einfahrten Sulzbach (Murr)“, „Höhere Einfahrtsgeschwindigkeiten Waiblingen“, „Gleichzeitige Einfahrten Oppenweiler“ sind Teil des Halbstundentakts (HST). Der HST ist eine erste Vorstufe zum Deutschland-Takt.
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik
1 Anlage Sulzbach , Lph 3 bis Lph 4
2 Anlage Waiblingen, Lph 3 bis Lph 4
3 Anlage Oppenweiler, Lph 3 bis Lph 4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung LST von 3 HST Maßnahmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.