BIM-Planung Blockverdichtung Bempflingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53061
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Blockverdichtung Bempflingen
BIM-Planung Blockverdichtung Bempflingen LST
Bempflingen
Zwischen Nürtingen und Metzingen gibt es im Bereich des Haltepunkts Bempflingen in beiden
Richtungen je einen sehr langen Blockabschnitt. Dieser verhindert auf der Gesamtstrecke
Plochingen – Tübingen die Konstruktion von zusätzlichen Zügen des Nahverkehrs sowie
einer im Deutschlandtakt optional vorgesehenen Fernverkehrslinie nach Tübingen.
Durch eine gleichmäßige Blockteilung zwischen Nürtingen und Metzingen soll eine
minimale Zugfolgezeit hergestellt werden, um die oben genannten Verkehre zu
ermöglichen und die Pünktlichkeit auf der Gesamtstrecke zu verbessern. Hierzu wird bei
Bempflingen ein ESTW-A errichtet werden.
Bei Bempflingen sind Aufstellung und Einbindung von vier Blocksignalen und acht Zwischensignalen
zu beplanen.
Das Stellwerk Nürtingen betreffend sind der Rückbau von zwei Blocksignalen und vier Vorsignalen
bei Neckartailfingen, der Rückbau des vorhandenen Zentralblocks Zb 65 in Nürtingen
und der Neubau der Zentralblockanpassung zu beplanen.
Das Stellwerk Metzingen betreffend sind der Rückbau der Streckenblockanpassung Metzingen,
der Neubau eines stellwerksinternen ESTW Zentralblocks sowie der Softwarewechsel
zur Einbindung eines ESTW-A in Bempflingen zu beplanen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planung Blockverdichtung Bempflingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus der Angebotsöffnung resultierte keine Angebotslegung. Aus diesem Grund wird die Maßnahme aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.