VE_400-024 Nutzerkabel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2019-0378
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbih.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE_400-024 Nutzerkabel
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die "VE_400-024 Nutzerkabel", Realisierungsphase I (RP I) und optional Realisierungsphase II (RP II).
Wesentliche Bestandteile der Leistungen sind:
- Kabelzugarbeiten
Die wesentlichen Leistungen von Realisierungsphase I (RP I) und Realisierungsphase II (RP II) und deren Umfang sind nachfolgend aufgelistet:
Der Leistungsumfang beinhaltet die Installation von Nutzerkabeln für den Neubau einer Großbeschleunigeranlage mit 19 Gebäuden und Tunnelabschnitten.
Dies sind insbesondere:
- ca. 1960 km Nutzerkabel, Verlegung zu liefernder Kabel
- ca. 905 km Nutzerkabel, Verlegung beigestellter Kabel oder 59 km optional zu liefernde Kabel.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in insgesamt drei Auswahlstufen. In der Auswahlstufe 1 prüft der Auftraggeber den fristgerecht eingehenden Teilnahmeantrag wie folgt: Prüfung der Eignung auf Grundlage der geforderten Nachweise und Erklärungen und Prüfung von Ausschlussgründen auf Grundlage der geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 des Bekanntmachungstextes. In der Auswahlstufe 2 prüft der Auftraggeber die von Seiten des Bewerbers vorgelegten Nachweise und Erklärungen auf Einhaltung der geforderten Bedingungen nach den Anforderungen gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 des Bekanntmachungstextes.
Auswahlstufe 3: Sollten mehr als 3 Bewerber nach Auswahlstufe 1 und 2 geeignet sein, erfolgt eine Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand des nachfolgend beschriebenen Auswahlmodus.
Es werden die nachfolgenden 3 Auswahlkriterien bewertet:
(1) Auswahlkriterium: Kriterium 2.1 der Auswahlstufe 2 (Referenznachweis): Referenzprojekt mit der größten Länge von verlegten Leistungskabeln unterschiedlichsten Querschnitts größer gleich 95 mm²; Gewichtung 50%.
(2) Auswahlkriterium: Kriterium 2.2 der Auswahlstufe 2 (Referenznachweis): Referenzprojekt mit der größten Länge von verlegten Datenkabeln und Datenleitungen unterschiedlichen Querschnitts; Gewichtung 30%.
(3) Auswahlkriterium: Kriterium 2.3 der Auswahlstufe 2 (Referenznachweis): Referenzprojekt mit der größten Länge von verlegten LWL-Kabeln unterschiedlicher Faseranzahl; Gewichtung 20%.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl für Rang 3 haben und die Anzahl von 3 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbern überschritten sein, entscheidet zwischen diesen Bewerbern das Los.
Bei den auszuschreibenden Leistungen für die "VE_400-024 -
Nutzerkabel" handelt es sich in der Realisierungsphase I (RP I) um die Ausrüstung in den folgenden Gebäuden:
- K0923A (T110)
- G0704A (G004A)
- H0705A (G004)
- H0719A (G017.1)
- K0720A (G017A)
- L0516A (G018)
- L0321A (G006a)
- K0308A (G006)
- K0314A (G017.2)
- K0321A (G006C)
- K0406A (G050)
- G0702A (T101)
- K0617A (T104)
- K0619A (T112)
- K0503A (T113)
- K0410A (T103)
In der Realisierungsphase II (RP II) erfolgt die Ausrüstung in den folgenden Gebäuden:
- D0715A (G020)
- L0608A (G014)
- L0317A (G006B)
Die Vergabestelle ist berechtigt, die optionalen Leistungen der Realisierungsphase II (RP II), Titel 01.17. - 01.19 des Leistungsverzeichnisses, nach Maßgabe der Ziff. 10.0305 der BVB/wBVB ganz oder teilweise abzurufen. Erfolgt der Abruf bis spätestens zum 30.06.2024, ist der Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen verpflichtet. Für die Vergütung dieser Leistungen gilt Ziff. 10.0615 der BVB/wBVB.
Neben den optionalen Leistungen für die RP II wird für vier Gebäude der RP I die reine Lieferleistung der Nutzerkabel (59 km) als optionale Leistung ausgeschrieben. Dies betrifft folgende Gebäude
- K0923A (T110)
- G0704A (G004A)
- H0705A (G004)
- H0719A (G017.1)
Die Vergabestelle ist berechtigt, die optionalen Leistungen der der o.g. Gebäude der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses nach Maßgabe der Ziff. 10.0310 der BVB/wBVB ganz oder teilweise abzurufen. Erfolgt der Abruf bis spätestens zum 30.06.2022, ist der Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen verpflichtet. Für die Vergütung dieser Leistungen gilt Ziff. 10.0618 der BVB/wBVB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen und zu belegen:
- Gewerbeanmeldung
- bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine mit der im Herkunftsland vergleichbare Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Anstelle des ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen und zu belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
-
Anstelle des ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen und Nachweise - also auch von präqualifizierten Unternehmen - mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
• Erklärung Umsatz:
Erklärung über den Umsatz im Bereich der Elektrotechnische Anlagen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angabe ist in der Anlage 0_1-1-6 (Angaben zu Umsatz und Personalstand) vorzunehmen.
Der Umsatznachweis ist stets - also auch von präqualifizierten Unternehmen - mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von anderen Unternehmen werden die Umsätze der Partner der Bewerbergemeinschaft und der anderen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Bewerber zugerechnet.
• Vertraulichkeitserklärung:
Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 0_A165). Diese sind auch für einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und andere Unternehmen vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Teilnahmeantrag den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) vorzulegen sowie sämtliche in dem Formblatt VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen und zu belegen.
Anstelle des ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Anlage 0_1-2-1) wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Über die vorgenannten Nachweise / Erklärungen hinaus, sind außerdem folgende Nachweise und Erklärungen stets
- also auch von präqualifzierten Unternehmen - mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
• Referenznachweise:
Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz zu jedem der nachfolgend spezifizierten Kriterien (2.1 bis 2.3).
Kriterium 2.1: Nachweis über die Lieferung, Verlegung und Prüfung von insgesamt mindestens 100 km Leistungskabel unterschiedlichen Querschnitts größer gleich 95 mm², die in den letzten zehn (10) Jahren geliefert, verlegt und geprüft wurden.
Hierbei darf die Dauer der Leistungserbringung des Bewerbers fünf (5) Jahre je angegebener Referenz nicht überschreiten.
Der Nachweis ist anhand von maximal 3 Referenzen zu führen, dabei ist es ausreichend, dass die Summe der drei Referenzen mindestens 100 km Leistungskabel ergibt.
Kriterium 2.2: Nachweis über die Lieferung, Verlegung und Prüfung von insgesamt mindestens 1.000 km elektrische Datenkabel und -leitungen, die in den letzten zehn (10) Jahren geliefert, verlegt und geprüft wurden. Hierbei darf die Dauer der Leistungserbringung des Bewerbers fünf (5) Jahre je angegebener Referenz nicht überschreiten. Der Nachweis ist anhand von maximal 3 Referenzen zu führen, dabei ist es ausreichend, dass die Summe der drei Referenzen mindestens 1.000 km elektrische Datenkabel und -leitungen ergibt.
Kriterium 2.3: Nachweis über die Lieferung, Verlegung und Prüfung von insgesamt mindestens 250 km LWL-Kabel unterschiedlicher Faseranzahl, die in den letzten zehn (10) Jahren geliefert, verlegt und geprüft wurden. Hierbei darf die Dauer der Leistungserbringung des Bewerbers fünf (5) Jahre je angegebener Referenz nicht überschreiten. Der Nachweis ist anhand von maximal 3 Referenzen zu führen, dabei ist es ausreichend das die Summe der drei Referenzen mindestens 250 km LWL-Kabel unterschiedlicher Faseranzahl ergibt.
Erfüllt eine Projektreferenz mehrere der Kriterien (2.1 bis 2.3), kann diese Projektreferenz für mehrere der Kriterien benannt werden.
• Nachweis QM-System:
Nachweis eines eingeführten QM-Systems nach DIN EN ISO9001 (Eigenerklärung über das Bestehen eines QM- Systems oder Vorlage eines Zertifikates nach § 6c EU VOB/A) oder anderer gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
• Angabe Mitarbeiter:
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der elektrotechnischen Anlagen. Die Angabe ist in der Anlage 0_1-1-6 (Angaben zu Umsatz und Personalstand) vorzunehmen.
1. Vorlage von mindestens 1 Projektreferenz zu jedem der nachfolgenden Kriterien:
Kriterium 2.1: Nachweis über die Lieferung, Verlegung und Prüfung von insgesamt mindestens 100 km Leistungskabel unterschiedlichen Querschnitts größer gleich 95 mm², die in den letzten zehn (10) Jahren geliefert, verlegt und geprüft wurden. Hierbei darf die Dauer der Leistungserbringung des Bewerbers fünf (5) Jahre je angegebener Referenz nicht überschreiten.
Der Nachweis ist anhand von maximal 3 Referenzen zu führen, dabei ist es ausreichend, dass die Summe der drei Referenzen mindestens 100 km Leistungskabel ergibt.
Kriterium 2.2: Nachweis über die Lieferung, Verlegung und Prüfung von insgesamt mindestens 1.000 km elektrische Datenkabel und -leitungen, die in den letzten zehn (10) Jahren geliefert, verlegt und geprüft wurden. Hierbei darf die Dauer der Leistungserbringung des Bewerbers fünf (5) Jahre je angegebener Referenz nicht überschreiten. Der Nachweis ist anhand von maximal 3 Referenzen zu führen, dabei ist es ausreichend, dass die Summe der drei Referenzen mindestens 1000 km elektrische Datenkabel und -leitungen ergibt.
Kriterium 2.3: Nachweis über die Lieferung, Verlegung und Prüfung von insgesamt mindestens 250 km LWL-Kabel unterschiedlicher Faseranzahl, die in den letzten zehn (10) Jahren geliefert, verlegt und geprüft wurden. Hierbei darf die Dauer der Leistungserbringung des Bewerbers fünf (5) Jahre je angegebener Referenz nicht überschreiten. Der Nachweis ist anhand von maximal 3 Referenzen zu führen, dabei ist es ausreichend das die Summe der drei Referenzen mindestens 250 km LWL-Kabel unterschiedlicher Faseranzahl ergibt.
Können die geforderten Mindestanforderungen zu den vorstehend genannten Kriterien nicht nachgewiesen werden oder wird weniger als 1 Referenzprojekt je Kriterium vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag als nicht geeignet eingestuft.
2. Kann der geforderte QM-Nachweis nicht nachgewiesen werden, wird der Teilnehmer als nicht geeignet eingestuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Um eine Kommunikation im Teilnahme- und auch im späteren Vergabeverfahren über die Vergabeplattform durchführen zu können, ist es erforderlich, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform des Landes Hessen registrieren und sich die Unterlagen danach herunterladen. Für die Kommunikation mit Bewerbergemeinschaften ist eine Registrierung als Bewerbergemeinschaft auf der Vergabeplattform des Landes Hessen erforderlich. Vor der Einreichung des Teilnahmeantrags müssen diese zunächst die Unterlagen herunterladen, auch wenn dies bereits über ein Bewerbergemeinschaftsmitglied erfolgt ist.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag den vollständig ausgefüllten "Teil 2 Bewerbungsbogen der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 0_1-1-2) vorzulegen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind dem Teilnahmeantrag auch der vollständig ausgefüllte "Teil 3 Bewerbungsbogen für Bewerbergemeinschaftsmitglieder" (Anlage 0_1-1-3) beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben.
3. Für jedes andere Unternehmen (z.B. Nachunternehmern), das eine wesentliche Leistung erbringt, ist dem Teilnahmeantrag der vollständig ausgefüllte "Teil 4 - Bewerbungsbogen für andere Unternehmen" (Anlage 0_1-1-4) beizufügen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen für wesentliche Leistungen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen, das für die Ausführung einer wesentlichen Leistung vorgesehen ist, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Andere Unternehmen für wesentliche Leistungen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage 0_1-2-3) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden wesentlichen Leistungen zur Verfügung zu stehen. Nimmt der Bewerber bzw. Bieter zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des anderen Unternehmens in Anspruch, hat sich das andere Unternehmen zudem gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam zu haften. Hierzu ist das Formblatt VHB 236 an entsprechender Stelle auszufüllen. Im Hinblick auf andere Unternehmen sind als wesentliche Leistungen
folgende Gewerke anzusehen: Kabelzugarbeiten.
4. Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist, nach. Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise oder Erklärungen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt.
5. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutsche Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.