81274770-Berufs- und Hochschulbildung für Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie Referenznummer der Bekanntmachung: 81274770
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81274770-Berufs- und Hochschulbildung für Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Die Nachhaltigkeitssektoren Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft haben ein erhebliches und bisher wenig genutztes Potential, die grüne Transformation Brasiliens voranzutreiben. Durch sie könnte Brasilien, dessen Wirtschaft infolge sinkender Rohstoffpreise seit Jahren in der Krise ist, besseren Anschluss an internationale Wirtschaftsinitiativen wie den Green Deal der EU-Kommission erhalten. Zugleich besitzen die Nachhaltigkeitssektoren ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der sozialen Nachhaltigkeit. Analysen gehen davon aus, dass in einzelnen Sektoren in den kommenden Jahren mehrere 10.000 Jobs geschaffen werden können.
Das Neuvorhaben "Berufliche Bildung für grüne Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung" hat eine Laufzeit von Juli 2021 bis Dezember 2024. Hauptziel des Projekts ist es, die Beschäftigungsperspektiven von Absolvent*innen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Nachhaltigkeitssektoren Energie, Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft sowie Digitalisierung als transversales Thema zu verbessern. Der politische Partner für das Projekt ist das brasilianische Bildungsministerium (MEC).
Das Projekt gliedert sich in 4 Komponenten und entsprechende Outputs:
- Output 1 ("Micro") zielt darauf ab, dass Qualifizierungsangebote auf verschiedenen Qualifikationsniveaus in den Nachhaltigkeitssektoren - erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft - eingeführt bzw. das Angebot ausgebaut wird und von der Zielgruppe genutzt werden.
- Output 2 ("Meso") zielt darauf ab, die personellen und konzeptionellen Grundlagen für die Durchführung der Qualifizierungsangebote in Nachhaltigkeitssektoren zu schaffen.
- Output 3 ("Macro") verfolgt das Ziel, vermehrt internationale Erfahrungen in der beruflichen Bildung für den Modernisierungsprozess des brasilianischen Berufsbildungssystems zu nutzen.
- Output 4 ("Kooperationsplattform") zielt darauf ab, die Abstimmung zwischen den Akteuren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Privatwirtschaft in der beruflichen Bildung in Brasilien zu verbessern.
00000 Brasilien
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Themen Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft einschließlich Digitalisierung in diesen beiden Sektoren. Somit umfasst diese Ausschreibung jeweils ca. 50% von Output 1 und Output 2 sowie ein Arbeitspaket, das zugehörig ist zu Output 4. Die Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrages beträgt 35 Monate (ab der Zuschlagserteilung (voraussichtlich 01/2022) - 11/2024). Das Projektteam wird von Brasilia aus agieren, die Aktivitäten werden jedoch landesweit an verschiedenen Berufsbildungsinstitutionen und Universitäten durchgeführt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Arbeitspakete:
- Arbeitspaket 1: Zielgerichtete Bedarfsanalyse zu aktuellen und zukünftigen Qualifikationsbedarfen und -profilen in Brasilien im Bereich Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft;
- Arbeitspaket 2: Aufbau fachlicher Netzwerke, Weiterbildung von Multiplikator*innen sowie Beratung bei der Entwicklung und Einführung von Qualifizierungsangeboten;
- Arbeitspaket 3: Systematischer Einbezug von Unternehmen und Entwicklung von Kooperationsmodellen.
Hauptumsetzungspartner für Output 1, 2 und 4 sind das Bildungsministerium (MEC) und nachgeordnete Bundesinstitute für Bildung, Wissenschaft und Technologie (IF), der Nationale Dienst für die Industrielle Aus- und Weiterbildung (SENAI) sowie ausgewählte Universitäten.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend)
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2. Durschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: mindestens 20 Personen
1. Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet Berufliche Bildung inkl. Hochschulbildung, davon mindestens eins mit Bezug zu Green Skills und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region Latin America and the Caribbea in den letzten drei Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YAF0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.