JUKO Marburg e.V., TGA-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: JUKO-TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35039
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gotthold.de
Abschnitt II: Gegenstand
JUKO Marburg e.V., TGA-Planung
Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Sanierung des Einzelkulturdenkmals Krummbogen 2 in Marburg an der Lahn. Ausgeschrieben werden die Gesamtplanungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 4 i. S. d. HOAI, LP 1 bis 9.
JUKO Marburg e.V.
Neue Kasseler Str 3
35039 Marburg
Rahmendaten des Gebäudes Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Jahr 1878 erbaute, denkmalgeschützte Haus Krummbogen 2 umfassend zu sanieren durch Neueindeckung des Schieferdaches, Reparatur der Sandsteinverzierungen der Fassade, vollständiger Ersatz von 25 Fenstern, Einbau einer neuen Zentralheizung nebst allen Leitungen und Heizkörpern, vollständige Erneuerung aller elektrischen Leitungen und Leitungsverbindungen sowie in noch festzulegendem Umfang die Bodenbeläge zu erneuern; es sollen keine Veränderungen an Wänden und Deckenerfolgen. Das Haus wird derzeit und künftig als Büro genutzt. Jedoch ist voraussichtlich eine baurechtliche Genehmigung zur Umnutzung einzuholen, weil dies ist der Vergangenheit nach derzeitigem Kenntnisstand versäumt wurde. Budget Das Baubudget darf aufgrund der zur Verfügung gestellten Fördermittel ein Volumen von 1,4 Mio. € brutto zwingend nicht überschreiten. Raumaufteilung Eine wesentliche Änderung der bestehenden Raumaufteilung ist nicht vorgesehen. Auftragsvolumen Von folgendem Auftragsvolumen wird derzeit ausgegangen: Honorarzone II, Mindestsatz Anrechenbare Kosten: 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 81.000,00 € 420 Wärmeversorgungsanlagen: 65.500,00 € 430 Lufttechnische Anlagen: 4.500,00 € 440 Starkstromanlagen: 150.000,00 € Umbauzuschlag: 20 % Ausführungszeitraum: Leistungsphasen 1 - 2 im Zeitraum Oktober - November 2021 Leistungsphasen 3 - 4 im Zeitraum Dezember bis März 2022 Leistungsphasen 5 - 9 im Zeitraum Juni 2022 bis Juni 2023. Der Zeitrahmen ist wegen der Frist zur Einreichung der Fördermittel zwingend einzuhalten. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen: Stufe 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LP 1-2, Stufe 2: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LP 3-4, Stufe 3: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LP 5 bis 7, Stufe 4: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LP 8-9. Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
JUKO Marburg e.V., TGA-Planung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schefflenz
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74850
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]