ABS 38, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45862

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS 38, Projektsteuerung

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45862
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

ABS 38, Projektsteuerung

in 2 Losen:

Los1: ABS38 München-Mühldorf-Freilassing

Los2: DTK DaglfingerTruderingerKurve

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das Schieneninfrastrukturprojekt

Ausbaustrecke ABS 38, Markt Schwaben - Freilassing (Los 1): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F

und für die Projekte Daglfinger Kurve und Truderinger Kurve (Los 2): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F

Sämtliche leistungsbestimmenden Festlegungen gelten uneingeschränkt für Los 1 und Los 2, es sei denn, die konkreten leistungsbestimmenden Festlegungen sind ausdrücklich und ausschließlich auf ein Los bezogen.

Die rund 145 km lange Ausbaustrecke der ABS38 München - Mühldorf - Freilassing wird mit Beschluss des BMVI durchgehend elektrifiziert, zweigleisig ausgebaut und mit ETCS Level 2 sowie Digitaler Stellwerkstechnik (DSTW) ausgerüstet. Das Vorhaben ist seit 01.01.2018 BUV-finanziert und befindet sich in Lph 3/4.

Aufgrund des am 30.04.2019 ergänzenden Planungsauftrages des BMVI (vollständiger 2gl. Ausbau Tüßling – Freilassing PA 03, Streckengeschwindigkeit auf bis zu 200 km/h) mussten die Planungen in PA 01 und PA 03 überarbeitet werden. In PA 04 muss die Planung um den Piracher Berg ergänzt werden.

Das Projekt ABS München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) ist in vier Planungsabschnitte (PA 01 – 04) gegliedert. Diese sind weiter untergliedert in insgesamt 16 Planfeststellungsabschnitte (PFA). Außerdem sind der Neubau der Daglfinger und Truderinger Kurve (DTK) zwei weitere Teilmaßnahmen des Großprojekts ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing bzw. des Knotens München.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Weiterführung der Stufe 2 Leistungsbereich B bis F sowie Stufe 3 Leistungsbereich B bis F

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das Schieneninfrastrukturprojekt

Ausbaustrecke ABS 38, Markt Schwaben - Freilassing (Los 1): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F

und für die Projekte Daglfinger Kurve und Truderinger Kurve (Los 2): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F

Sämtliche leistungsbestimmenden Festlegungen gelten uneingeschränkt für Los 1 und Los 2, es sei denn, die konkreten leistungsbestimmenden Festlegungen sind ausdrücklich und ausschließlich auf ein Los bezogen.

Die rund 145 km lange Ausbaustrecke der ABS38 München - Mühldorf - Freilassing wird mit Beschluss des BMVI durchgehend elektrifiziert, zweigleisig ausgebaut und mit ETCS Level 2 sowie Digitaler Stellwerkstechnik (DSTW) ausgerüstet. Das Vorhaben ist seit 01.01.2018 BUV-finanziert und befindet sich in Lph 3/4.

Aufgrund des am 30.04.2019 ergänzenden Planungsauftrages des BMVI (vollständiger 2gl. Ausbau Tüßling – Freilassing PA 03, Streckengeschwindigkeit auf bis zu 200 km/h) mussten die Planungen in PA 01 und PA 03 überarbeitet werden. In PA 04 muss die Planung um den Piracher Berg ergänzt werden.

Das Projekt ABS München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) ist in vier Planungsabschnitte (PA 01 – 04) gegliedert. Diese sind weiter untergliedert in insgesamt 16 Planfeststellungsabschnitte (PFA). Außerdem sind der Neubau der Daglfinger und Truderinger Kurve (DTK) zwei weitere Teilmaßnahmen des Großprojekts ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing bzw. des Knotens München.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Weiterführung der Stufe 2 Leistungsbereich B bis F sowie Stufe 3 Leistungsbereich B bis F

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 158-419178
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Produkte/Leistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben bzw. die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.

Unter anderem aus Erkenntnissen aus den eingegangenen Bieterfragen, sowie einer internen Neubewertung der Eignungskriterien entstand der Bedarf zur umfangreichen Anpassung des Teilnahmeantrags.

Auch (kleinere) Anpassungen an den Vergabeunterlagen (darunter auch am Vertragsentwurf) wurden erforderlich.

Daher fiel die Entscheidung zwischen den Optionen "Einstellung des Verfahrens" sowie einer "(terminlichen) Rückversetzung der Teilnahmeantragsphase" mit neuen Unterlagen sowie neuer Fristsetzung im Interesse der Übersichtlichkeit auf die Verfahrensaufhebung sowie anschließender kompletter Neuausschreibung.

Es ist beabsichtigt die Leistung in einem neuen Vergabeverfahren auszuschreiben - mit der entsprechenden Veröffentlichung ist voraussichtlich Anfang Oktober zu rechnen.

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung die unsererseits nicht leichtfertig sondern nach eingehender interner Abwägung im Interesse eines geordneten Vergabeverfahrens getroffen wurde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2021

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