ABS 38, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45862
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38, Projektsteuerung
ABS 38, Projektsteuerung
in 2 Losen:
Los1: ABS38 München-Mühldorf-Freilassing
Los2: DTK DaglfingerTruderingerKurve
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das Schieneninfrastrukturprojekt
Ausbaustrecke ABS 38, Markt Schwaben - Freilassing (Los 1): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F
und für die Projekte Daglfinger Kurve und Truderinger Kurve (Los 2): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F
Sämtliche leistungsbestimmenden Festlegungen gelten uneingeschränkt für Los 1 und Los 2, es sei denn, die konkreten leistungsbestimmenden Festlegungen sind ausdrücklich und ausschließlich auf ein Los bezogen.
Die rund 145 km lange Ausbaustrecke der ABS38 München - Mühldorf - Freilassing wird mit Beschluss des BMVI durchgehend elektrifiziert, zweigleisig ausgebaut und mit ETCS Level 2 sowie Digitaler Stellwerkstechnik (DSTW) ausgerüstet. Das Vorhaben ist seit 01.01.2018 BUV-finanziert und befindet sich in Lph 3/4.
Aufgrund des am 30.04.2019 ergänzenden Planungsauftrages des BMVI (vollständiger 2gl. Ausbau Tüßling – Freilassing PA 03, Streckengeschwindigkeit auf bis zu 200 km/h) mussten die Planungen in PA 01 und PA 03 überarbeitet werden. In PA 04 muss die Planung um den Piracher Berg ergänzt werden.
Das Projekt ABS München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) ist in vier Planungsabschnitte (PA 01 – 04) gegliedert. Diese sind weiter untergliedert in insgesamt 16 Planfeststellungsabschnitte (PFA). Außerdem sind der Neubau der Daglfinger und Truderinger Kurve (DTK) zwei weitere Teilmaßnahmen des Großprojekts ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing bzw. des Knotens München.
Weiterführung der Stufe 2 Leistungsbereich B bis F sowie Stufe 3 Leistungsbereich B bis F
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das Schieneninfrastrukturprojekt
Ausbaustrecke ABS 38, Markt Schwaben - Freilassing (Los 1): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F
und für die Projekte Daglfinger Kurve und Truderinger Kurve (Los 2): Stufe 2, Leistungsbereich B bis F
Sämtliche leistungsbestimmenden Festlegungen gelten uneingeschränkt für Los 1 und Los 2, es sei denn, die konkreten leistungsbestimmenden Festlegungen sind ausdrücklich und ausschließlich auf ein Los bezogen.
Die rund 145 km lange Ausbaustrecke der ABS38 München - Mühldorf - Freilassing wird mit Beschluss des BMVI durchgehend elektrifiziert, zweigleisig ausgebaut und mit ETCS Level 2 sowie Digitaler Stellwerkstechnik (DSTW) ausgerüstet. Das Vorhaben ist seit 01.01.2018 BUV-finanziert und befindet sich in Lph 3/4.
Aufgrund des am 30.04.2019 ergänzenden Planungsauftrages des BMVI (vollständiger 2gl. Ausbau Tüßling – Freilassing PA 03, Streckengeschwindigkeit auf bis zu 200 km/h) mussten die Planungen in PA 01 und PA 03 überarbeitet werden. In PA 04 muss die Planung um den Piracher Berg ergänzt werden.
Das Projekt ABS München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) ist in vier Planungsabschnitte (PA 01 – 04) gegliedert. Diese sind weiter untergliedert in insgesamt 16 Planfeststellungsabschnitte (PFA). Außerdem sind der Neubau der Daglfinger und Truderinger Kurve (DTK) zwei weitere Teilmaßnahmen des Großprojekts ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing bzw. des Knotens München.
Weiterführung der Stufe 2 Leistungsbereich B bis F sowie Stufe 3 Leistungsbereich B bis F
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Produkte/Leistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben bzw. die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.
Unter anderem aus Erkenntnissen aus den eingegangenen Bieterfragen, sowie einer internen Neubewertung der Eignungskriterien entstand der Bedarf zur umfangreichen Anpassung des Teilnahmeantrags.
Auch (kleinere) Anpassungen an den Vergabeunterlagen (darunter auch am Vertragsentwurf) wurden erforderlich.
Daher fiel die Entscheidung zwischen den Optionen "Einstellung des Verfahrens" sowie einer "(terminlichen) Rückversetzung der Teilnahmeantragsphase" mit neuen Unterlagen sowie neuer Fristsetzung im Interesse der Übersichtlichkeit auf die Verfahrensaufhebung sowie anschließender kompletter Neuausschreibung.
Es ist beabsichtigt die Leistung in einem neuen Vergabeverfahren auszuschreiben - mit der entsprechenden Veröffentlichung ist voraussichtlich Anfang Oktober zu rechnen.
Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung die unsererseits nicht leichtfertig sondern nach eingehender interner Abwägung im Interesse eines geordneten Vergabeverfahrens getroffen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.