ASG/91/212 Betrieb und Wartung GWRA Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/91/212 Betrieb und Wartung GWRA
Betrieb und Wartung der GWRA inkl. Sanierungs- und Infiltrationsbrunnen
Dokumentation, Betriebsmittel, Ersatzkomponenten, Eigenüberwachung
Arbeiten auf Nachweis
Optionale Leistungen zu Betrieb und Wartung, Ersatzkomponenten
Anlagenstandort:
Park & Ride-Platz am Langener Bahnhof
Liebigstraße
63225 Langen
Deutschland
Durchführung der Leistungen von 07/2021-06/2024 Optionale Verlängerung von 07/2024-06/2025 - Betrieb einer Grundwassersanierungsanlage (Pump & Treat) inkl. Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von Betriebsmitteln und Entsorgungsleistungen - Schadstoffe: Zink und Cadmium - Abreinigung über mehrstufiges Absorberverfahren mit vorgeschalteter Belüftungs- und Entsäuerungseinheit - Grundwasserentnahme aus 2 Förderbrunnen - Wiederversickerung über Reinfiltrationsbrunnen - Anschluss eines neuen Sanierungsbrunnen - optional: Betrieb Säuredosierung - Austausch Großkomponenten (Adsorberbehälter)
Optionale Verlängerung um ein Jahr (07/2024 - 06/2025) möglich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/91/212 Betrieb und Wartung GWRA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markgröningen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB="Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert
worden ist"