20FEI43466 / ETCS Nürnberg-Ingolstadt-München Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43466
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI43466 / ETCS Nürnberg-Ingolstadt-München
München, Petershausen und Ingolstadt Nord
ETCS Nürnberg-Ingolstadt-München; Hochrüstung Steuerbezirk 5 (Ingolstadt) in der BZ München (ETCS-ready); Hochrüstung ESTW-UZ Ingolstadt-Nord und Petershausen (ETCS-ready)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI43466 / ETCS Nürnberg-Ingolstadt-München
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.siemens.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO 2019 Abs. (6)
"Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen 3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder 4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München, Petershausen und Ingolstadt Nord
ETCS Nürnberg-Ingolstadt-München; Hochrüstung Steuerbezirk 5 (Ingolstadt) in der BZ München (ETCS-ready); Hochrüstung ESTW-UZ Ingolstadt-Nord und Petershausen (ETCS-ready)
Ort: München
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Einsatz von Leittechnik (LT) - Leihrechnern
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Die zur IBN verfügbare Sperrpause sieht nur ein Zeitfenster von 3 Stunden vor, ein Rechnertausch ist in dieser Zeit nicht umsetzbar. Daher müssen zur Umsetzung der Maßnahme vorkonfektionierte LT Leihrechner verwendet werden.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Sowohl Hardware, als auch Software sind herstellerspezifisch und können somit nur durch die beauftragte Firma gestellt werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Risiko einer Überziehung der Sperrpause und der damit verbundenen betrieblichen Auswirkungen.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung:
Frist für EU-Bekanntmachung