Beschaffung von De-Mail Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/162
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von De-Mail Leistungen
Beschaffung von De-Mail Leistungen für die Hessische Landesverwaltung.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Mit Veröffentlichung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Hessen Nr.21 vom 24. September 2018 wurde der verbindliche Einsatz von De-Mail für alle hessischen Dienststellen zum 01.01.2020 amtlich bekannt gegeben. Nach Art. 1 Hessisches Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Hessisches E-Government-Gesetz - HEGovG), § 3 Elektronische Kommunikation, Abs. 2 (ist) Jede Behörde des Landes [...] verpflichtet, den Zugang zusätzlich durch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. IS. 666), zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 20.11.2019 I 1626, zu eröffnen [...]. Die beschriebenen und bereits bezogenen Leistungen müssen somit langfristig für das Land Hessen weiter zu beziehen sein. Um die durch das EGov-Gesetz verbindliche landesweite Erreichbarkeit der Dienststellen mit De-Mail weiterhin gewährleisten zu können, muss diese Leistung neu ausgeschrieben werden. Technischer Hintergrund: Mittels De-Mail soll ein sicherer, vertraulicher und nachweisbarer Geschäftsverkehr für Benutzer der Landesverwaltung im Internet sichergestellt werden. Ziel ist der Empfang und das Versenden von De-Mails. Dies bedingt den weiteren Betrieb einer Infrastruktur, den sog. De-Mail-Gateways im Rechenzentrum. Diese sind als Connectoren in die bestehende E-Mail-Infrastruktur der Landesverwaltung integriert. Der Connector stellt das Bindeglied zwischen der Infrastruktur der hessischen Landesverwaltung und der Infrastruktur des De-Mail-Dienstanbieter (DMDA) her. Damit können ausgehend von der zentralen Mail-Plattform ZEM De-Mails über den DMDA an De-Mail-Empfänger (inner- und außerhalb der hessischen Landesverwaltung) versendet werden (und umgekehrt). Für berechtigte Benutzer aus der Landesverwaltung wird auf dem Gateway deren bestehende E-Mail-Adresse auf die entsprechende De-Mail-Adresse gemappt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von De-Mail Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzdetfurth
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31162
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer
beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)