Rettungsdienstliche Leistungserbringung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-72 D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rettungsdienstliche Leistungserbringung
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Beauftragung gemäß §§ 11 Abs. 1, 5 Abs. 2 HRDG durch Abschluss von insg. 4 öffentlich-rechtlichen Verträgen zwecks Übertragung der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes im Sinne von § 3 Abs. 2 und Abs. 3 HRDG (Notfallrettung und Krankentransport) im Konzessionsmodell auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- oder Katastrophenschutzorganisation anerkannt sind.
Die Auswahl der künftigen Beauftragten erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Die Konzessionsgeberin wendet für das Auswahlverfahren zur Beauftragung der Notfallrettung und des Krankentransports die Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB an. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-)Vergaberechts; diese sind einschließl. des GWB und d. KonzVgV nicht Verfahrensgrundlage.
Es besteht die Möglichkeit, je Los einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass der Zuschlag in zwei Losen erfolgt. Die Konzessionsgeberin behält sich zudem vor, den Zuschlag in zwei Losen an einen Bieter zu vergeben, wenn dies unter Berücksichtigung des vom Bieter angebotenen Rabattes zu einem insgesamt wirtschaftlicheren Gesamtergebnis führt.
Los 1
Die Leistungen sind ausgehend von dem durch den Beauftragten zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main durchzuführen.
Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Für die Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte von der Konzessionsgeberin keine Vergütung oder einen sonstigen Defizitausgleich. Der Beauftragte kann gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 4 HRDG in Verbindung mit §§ 38 ff. der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes für die ihm im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung bei sparsamer Wirtschaftsführung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte erheben, über deren Höhe er mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen bzw. deren Untergliederungen (Leistungsträgern) zuvor entsprechende Vereinbarungen treffen muss.
Der Leistungserbringer ist zur Besetzung der Rettungsmittel mit persönlich sowie fachlich qualifiziertem nichtärztlichen Personal während der vereinbarten Vorhaltezeiten und zur Durchführung der von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze verpflichtet. Der Leistungserbringer stellt die für die Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (MZF) inklusive der jeweils nötigen medizin-technischen Ausstattung und Geräte sowie einen geeigneten Rettungswachenstandort (Lehrrettungswache) zur Verfügung. Es ist je Los ein Auszubildender pro Lehrjahr zum Notfallsanitäter auszubilden (verpflichtendes Nachhaltigkeitskriterium).
Der Vorhalteumfang umfasst 1 MZF montags bis sonntags (24 h).
Zudem hält der Leistungserbringer je Los mindestens 1 vollständig nach vorgegebener Mindestausstattungsliste ausgestattetes Rettungsmittel als Ersatzfahrzeug (Notfallversorgung) zur Verfügung vor.
Die Konzessionsgeberin ist bei Vorliegen von Bedarfsänderungen berechtigt, den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das gesamte Vorhaltestundenkontingent je Los (fahrzeugübergreifend) bedarfsgerecht - auch nur für einen kurzen Zeitraum (siehe § 15 Abs. 5 HRDG) - zu erweitern oder zu beschränken. Die stundenweise Verschiebung der Rettungsmittelvorhaltestunden eines Tages-Mehrzweckfahrzeugs nach vorne oder hinten ist bei Bedarf durch Anordnung der Stadt Offenbach am Main jederzeit möglich.
Der Leistungserbringer wirkt bei der Sicherstellung des Rettungsdienstes gemäß § 7 Abs. 1 HRDG durch Gestellung eines PKW (KdoW) je Los zum Einsatz bei Großschadenslagen mit (auf Anforderung binnen 1 Stunde einsatzbereit; muss nicht im RDB Stadt Offenbach stationiert sein) und erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Erfüllung der in der Stadt Offenbach am Main bestehenden Funktion des Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) mit.
Bei Bedarf wirkt der Leistungserbringer auf Anforderung im Katastrophenschutz des Landes Hessen in der Stadt Offenbach mit, ohne hierfür in diesem Verfahren zusätzliche Kapazitäten anzubieten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Beauftragungsvertrag.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, diesen Beauftragungsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall informiert die Stadt Offenbach am Main den Leistungserbringer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, diesen Beauftragungsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall informiert die Stadt Offenbach am Main den Leistungserbringer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Los 2
Die Leistungen sind ausgehend von dem durch den Beauftragten zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main durchzuführen.
Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Für die Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte von der Konzessionsgeberin keine Vergütung oder einen sonstigen Defizitausgleich. Der Beauftragte kann gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 4 HRDG in Verbindung mit §§ 38 ff. der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes für die ihm im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung bei sparsamer Wirtschaftsführung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte erheben, über deren Höhe er mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen bzw. deren Untergliederungen (Leistungsträgern) zuvor entsprechende Vereinbarungen treffen muss.
Der Leistungserbringer ist zur Besetzung der Rettungsmittel mit persönlich sowie fachlich qualifiziertem nichtärztlichen Personal während der vereinbarten Vorhaltezeiten und zur Durchführung der von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze verpflichtet. Der Leistungserbringer stellt die für die Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (MZF) inklusive der jeweils nötigen medizin-technischen Ausstattung und Geräte sowie einen geeigneten Rettungswachenstandort (Lehrrettungswache) zur Verfügung. Es ist je Los ein Auszubildender pro Lehrjahr zum Notfallsanitäter auszubilden (verpflichtendes Nachhaltigkeitskriterium).
Der Vorhalteumfang umfasst 1 MZF montags bis sonntags (24 h).
Zudem hält der Leistungserbringer je Los mindestens 1 vollständig nach vorgegebener Mindestausstattungsliste ausgestattetes Rettungsmittel als Ersatzfahrzeug (Notfallversorgung) zur Verfügung vor.
Die Konzessionsgeberin ist bei Vorliegen von Bedarfsänderungen berechtigt, den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das gesamte Vorhaltestundenkontingent je Los (fahrzeugübergreifend) bedarfsgerecht - auch nur für einen kurzen Zeitraum (siehe § 15 Abs. 5 HRDG) - zu erweitern oder zu beschränken. Die stundenweise Verschiebung der Rettungsmittelvorhaltestunden eines Tages-Mehrzweckfahrzeugs nach vorne oder hinten ist bei Bedarf durch Anordnung der Stadt Offenbach am Main jederzeit möglich.
Der Leistungserbringer wirkt bei der Sicherstellung des Rettungsdienstes gemäß § 7 Abs. 1 HRDG durch Gestellung eines PKW (KdoW) je Los zum Einsatz bei Großschadenslagen mit (auf Anforderung binnen 1 Stunde einsatzbereit; muss nicht im RDB Stadt Offenbach stationiert sein) und erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Erfüllung der in der Stadt Offenbach am Main bestehenden Funktion des Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) mit.
Bei Bedarf wirkt der Leistungserbringer auf Anforderung im Katastrophenschutz des Landes Hessen in der Stadt Offenbach mit, ohne hierfür in diesem Verfahren zusätzliche Kapazitäten anzubieten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Beauftragungsvertrag.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, diesen Beauftragungsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall informiert die Stadt Offenbach am Main den Leistungserbringer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Los 3
Die Leistungen sind ausgehend von dem durch den Beauftragten zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main durchzuführen.
Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Für die Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte von der Konzessionsgeberin keine Vergütung oder einen sonstigen Defizitausgleich. Der Beauftragte kann gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 4 HRDG in Verbindung mit §§ 38 ff. der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes für die ihm im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung bei sparsamer Wirtschaftsführung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte erheben, über deren Höhe er mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen bzw. deren Untergliederungen (Leistungsträgern) zuvor entsprechende Vereinbarungen treffen muss.
Der Leistungserbringer ist zur Besetzung der Rettungsmittel mit persönlich sowie fachlich qualifiziertem nichtärztlichen Personal während der vereinbarten Vorhaltezeiten und zur Durchführung der von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze verpflichtet. Der Leistungserbringer stellt die für die Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (MZF) inklusive der jeweils nötigen medizin-technischen Ausstattung und Geräte sowie einen geeigneten Rettungswachenstandort (Lehrrettungswache) zur Verfügung. Es ist je Los ein Auszubildender pro Lehrjahr zum Notfallsanitäter auszubilden (verpflichtendes Nachhaltigkeitskriterium).
Der Vorhalteumfang umfasst 1 MZF montags bis sonntags (24 h).
Zudem hält der Leistungserbringer je Los mindestens 1 vollständig nach vorgegebener Mindestausstattungsliste ausgestattetes Rettungsmittel als Ersatzfahrzeug (Notfallversorgung) zur Verfügung vor.
Die Konzessionsgeberin ist bei Vorliegen von Bedarfsänderungen berechtigt, den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das gesamte Vorhaltestundenkontingent je Los (fahrzeugübergreifend) bedarfsgerecht - auch nur für einen kurzen Zeitraum (siehe § 15 Abs. 5 HRDG) - zu erweitern oder zu beschränken. Die stundenweise Verschiebung der Rettungsmittelvorhaltestunden eines Tages-Mehrzweckfahrzeugs nach vorne oder hinten ist bei Bedarf durch Anordnung der Stadt Offenbach am Main jederzeit möglich.
Der Leistungserbringer wirkt bei der Sicherstellung des Rettungsdienstes gemäß § 7 Abs. 1 HRDG durch Gestellung eines PKW (KdoW) je Los zum Einsatz bei Großschadenslagen mit (auf Anforderung binnen 1 Stunde einsatzbereit; muss nicht im RDB Stadt Offenbach stationiert sein) und erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Erfüllung der in der Stadt Offenbach am Main bestehenden Funktion des Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) mit.
Bei Bedarf wirkt der Leistungserbringer auf Anforderung im Katastrophenschutz des Landes Hessen in der Stadt Offenbach mit, ohne hierfür in diesem Verfahren zusätzliche Kapazitäten anzubieten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Beauftragungsvertrag.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, diesen Beauftragungsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall informiert die Stadt Offenbach am Main den Leistungserbringer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, diesen Beauftragungsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall informiert die Stadt Offenbach am Main den Leistungserbringer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Los 4
Die Leistungen sind ausgehend von dem durch den Beauftragten zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main durchzuführen.
Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Für die Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte von der Konzessionsgeberin keine Vergütung oder einen sonstigen Defizitausgleich. Der Beauftragte kann gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 4 HRDG in Verbindung mit §§ 38 ff. der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes für die ihm im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung bei sparsamer Wirtschaftsführung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte erheben, über deren Höhe er mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen bzw. deren Untergliederungen (Leistungsträgern) zuvor entsprechende Vereinbarungen treffen muss.
Der Leistungserbringer ist zur Besetzung der Rettungsmittel mit persönlich sowie fachlich qualifiziertem nichtärztlichen Personal während der vereinbarten Vorhaltezeiten und zur Durchführung der von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze verpflichtet. Der Leistungserbringer stellt die für die Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (MZF) inklusive der jeweils nötigen medizin-technischen Ausstattung und Geräte sowie einen geeigneten Rettungswachenstandort (Lehrrettungswache) zur Verfügung. Es ist je Los ein Auszubildender pro Lehrjahr zum Notfallsanitäter auszubilden (verpflichtendes Nachhaltigkeitskriterium).
Der Vorhalteumfang umfasst 1 MZF montags bis sonntags (24 h).
Zudem hält der Leistungserbringer je Los mindestens 1 vollständig nach vorgegebener Mindestausstattungsliste ausgestattetes Rettungsmittel als Ersatzfahrzeug (Notfallversorgung) zur Verfügung vor.
Die Konzessionsgeberin ist bei Vorliegen von Bedarfsänderungen berechtigt, den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das gesamte Vorhaltestundenkontingent je Los (fahrzeugübergreifend) bedarfsgerecht - auch nur für einen kurzen Zeitraum (siehe § 15 Abs. 5 HRDG) - zu erweitern oder zu beschränken. Die stundenweise Verschiebung der Rettungsmittelvorhaltestunden eines Tages-Mehrzweckfahrzeugs nach vorne oder hinten ist bei Bedarf durch Anordnung der Stadt Offenbach am Main jederzeit möglich.
Der Leistungserbringer wirkt bei der Sicherstellung des Rettungsdienstes gemäß § 7 Abs. 1 HRDG durch Gestellung eines PKW (KdoW) je Los zum Einsatz bei Großschadenslagen mit (auf Anforderung binnen 1 Stunde einsatzbereit; muss nicht im RDB Stadt Offenbach stationiert sein) und erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Erfüllung der in der Stadt Offenbach am Main bestehenden Funktion des Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) mit.
Bei Bedarf wirkt der Leistungserbringer auf Anforderung im Katastrophenschutz des Landes Hessen in der Stadt Offenbach mit, ohne hierfür in diesem Verfahren zusätzliche Kapazitäten anzubieten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Beauftragungsvertrag.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, diesen Beauftragungsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall informiert die Stadt Offenbach am Main den Leistungserbringer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, diesen Beauftragungsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall informiert die Stadt Offenbach am Main den Leistungserbringer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind, verweisen wir auf die Anlage Übersicht vorzulegender Erklärungen und Nachweise (am Ende der Bewerbungsbedingungen)
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Anerkennung im Katastrophenschutz, einschließlich Nachweis (sofern zutreffend) (siehe Ziff. 4 des Angebotsschreibens)
- ausgefüllte Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (siehe Ziff. 5 des Angebotsschreibens)
- ausgefüllte Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe) [* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
- gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. ***Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.
- Die Konzessionsgeberin wird außerdem für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Gewerbezentralregisterauszug ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.
- Für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird auf Ziff. 8 bis 10 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR 3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen Vermögensschäden. Der Nachweis kann alternativ durch Bestätigung des Versicherers dahingehend erfolgen, dass die Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gemäß der Anforderung angepasst wird. ***Hinweis: Die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes bzw. die Bestätigung des Versicherers über die Anpassung im Beauftragungsfall zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, bei der die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über zur Verfügung stehendes Eigenkapital (z. B. Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) oder Bankauskunft) oder Fremdkapital (z. B. durch aktuelle Bankbestätigung; Bilanz, Auszug) in Höhe von mindestens EUR 300.000,00 für jedes Los zwecks Abdeckung möglicher Forderungsausfälle oder einer ggf. vollständigen Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber den Leistungsträgern während der ersten 6 Monate im Falle der Nichteinigung über die Benutzungsentgelte gemäß § 10 HRDG als PDF. ***Hinweis: Stammt der Nachweis über Fremdkapital nicht von einem in Deutschland zugelassenen Kreditinstitut, ist zusätzlich ein Nachweis über das dem Fremdkapitalgeber zur Verfügung stehende Eigenkapital (z. B. Bankauskunft, Eigenkapitalbescheinigung) vorzulegen.
- Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Siehe oben.
- ausgefüllte Eigenerklärung über Referenzen (siehe Ziff. 6 des Angebotsschreibens): Referenzliste über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Jahre sind unter Verwendung der Anlage Referenzliste mit den dort vorgesehenen Angaben.
***Hinweise:
1) Die vom Bieter ausgefüllte Referenzliste muss mindestens eine Referenz enthalten, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sowie die parallele Mitwirkung im Katastrophenschutz im Bundesland des jeweiligen Trägers des Rettungsdienstes vor Ort beinhalten (siehe auch Hinweise in der Referenzliste selbst).
2) Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden.
3) Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Siehe oben.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) sowie der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes.
1. Als Vertragspartner kommt nur eine gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- oder Katastrophenschutzorganisation anerkannt ist, in Betracht. Die Beteiligung nicht gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen, die nicht nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- oder Katastrophenschutzorganisation anerkannt sind, ist auch als Nachunternehmer unzulässig.
2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, der Konzessionsgeberin nach Leistungsaufnahme eine sich ständig bei Änderungen aktualisierte Personalliste des zur Besetzung auf den Rettungsmitteln vorgesehenen Personals in digitaler Form unter Angabe des Namens, der Beschäftigungsform, des Beschäftigungsumfangs, Fachqualifikation, gesundheitlichen Eignung, eventueller Zusatzqualifikationen und absolvierter Fortbildungen vorzulegen (siehe Ziff. 10.4 des Beauftragungsvertrags).
3. Die Einsatzdokumentation muss papierlos (elektronisch) erfolgen (verpflichtendes Nachhaltigkeitskriterium, s. Beauftragungsvertrag Ziff. 20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Siehe Ziff. II.1.4): Es handelt sich vorliegend um ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Konzessionsvergabeverfahren. Die Konzessionsgeberin wendet für das Verfahren die Bereichsausnahme gemäß § 107 I Nr. 4GWB an. Die Verwendung des vorliegenden Konzessionsbekanntmachungsformulars oder die etwaige Bezugnahme auf oder Verwendung von Begrifflichkeiten des EU-Vergaberechts erfolgt lediglich zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenden Formulars oder Formates für die Veröffentlichung. Insoweit wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.3.2019 (C-465/17) verwiesen. Weichen Regelungen der Vergabeunterlagen von den Regelungen des GWB oder der KonzVgV ab, sind die abweichenden Regelungen beabsichtigt und ausschließlich maßgebend. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die nationale obergerichtliche Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertritt, dass die Bereichsausnahme unanwendbar ist (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.6.2019, 13 ME 164/19; VGH Bayern, Beschluss vom 26.4.2019, 12 C 19.621; OLG München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19; OLG Celle, Beschluss vom 25.6.2019, 13 Verg 4/19). Für Hessen, wo die Mitwirkung geeigneter gemeinnütziger Organisationen oder Vereinigungen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- oder Katastrophenschutzorganisation anerkannt sind, nach § 5 Abs. 2 HRDG ausdrücklich vorgesehen ist, liegt keine entsprechende Entscheidung vor.
2. Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter, siehe Bewerbungsbedingungen.
3. Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen vorzulegen:
- ausgefüllte Anlage Angebotsschreiben
- ausgefüllte Anlage Kosten- und Leistungsnachweis_Preisblatt für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben werden soll (vorzulegen als MS-Excel-Datei im .xls-Format sowie zusätzlich als pdf-Dokument)
- ausgefüllte Anlage Qualifikations- und Strukturmix für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben werden soll (vorzulegen als MS-Excel-Datei im .xls-Format)
4. Für den Fall, dass ein neuer Rettungswachenstandort angeboten wird: Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zum Rettungswachenstandort je Los mit folgenden Angaben: a) Standortbeschreibung, b) notwendige bauliche Maßnahmen (sofern zutreffend), c) vorläufige Verfügbarkeits- und Realisierbarkeitsnachweise.Nähere Angaben zur Objektbeschreibung sind den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 7.2) und der Anlage "Übersicht vorzulegender Erklärungen, Nachweise und Unterlagen" am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
5) Alle Fragen zum Verfahren, den Inhalten der Leistungen oder der Kalkulation sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
6) Die Konzessionsgeberin wird allen Bieter, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, einen freiwilligen Termin zur Erläuterung der Anforderungen an die Kalkulation in der Anlage Kosten- und Leistungsnachweis_Preisblatt RD und Anlage Qualifikations- und Personalmix voraussichtl. via Videokonferenz (zeitlicher Umfang max. 30 Min.) anbieten. Hinweis: Das Terminangebot gilt für alle an einer Angebotsabgabeinteressierten Bieter, die sich bis spätestens 1. Oktober 2021 auf der Vergabeplattform registrieren; bei späteren Registrierungen kann die Durchführung des Termins nicht mehr gewährleistet werden.
7) zu Ziff. II.1.6): Einzelheiten zur Bewertung der Rabatte im Rahmen der Angebotswertung, ergeben sich aus Ziff. 14 der Bewerbungsbedingungen.
8) zu Ziff. III.2.2): Der Leistungserbringer ist nach Vertragsschluss verpflichtet, die Versicherung der Rettungsmittel mit folgenden Deckungsbeträgen (mind.) nachzuweisen: Bei Personen- und Sachschäden bei Kfz-Schäden mindestens 3 Mio. EUR.
9. Führt die Zuschlagslimitierung zur Nichtabdeckung des Gesamtbedarfs, bleibt die Aufhebung vorbehalten.
10. Die beiden Nachhaltigkeitskriterien (Ausbildungsverpflichtung, (papierlose) Einsatzdokumentation) sind verpflichtend zu erfüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]