Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr/Behindertenbeförderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvgof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr/Behindertenbeförderung
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Landkreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert ("Freigestellter Schülerverkehr"/"Behindertenbeförderung"). Der Kreis Offenbach, vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger gemäß § 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schultägliche Beförderung von derzeit 79 schulwegunfähigen Kindern zur bzw. von der Schule. Für die Dauer der zu vergebenden Leistung sind vier Wirtschaftsjahre mit zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr vorgesehen.
Fahrtziel ist die Schule am Goldberg, 63150 Heusenstamm, Ginsterweg 1. Anfahrtsziele sind Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen und Rödermark.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schultägliche Beförderung von derzeit 79 schulwegunfähigen Kindern zur bzw. von der Schule. Für die Dauer der zu vergebenden Leistung sind vier Wirtschaftsjahre mit zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr vorgesehen.
Zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die ausschreibungsgegenständliche Beförderungsleistung ist von der Vergabestelle bereits in einem vorangegangenen offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 VgV und § 119 Abs. 3 GWB durch Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt-Nr.: 2021/S 094-247661 vom 17. Mai 2021) als Los Nr. 8 eines insgesamt 9 Lose umfassenden offenen Verfahrens ausgeschrieben worden. In Bezug auf Los Nr. 8 wurde im vorangegangenen Verfahren kein bezuschlagungsfähiges Angebot abgegeben. Mangels eines den Bedingungen entsprechenden Angebots wurde das Vergabeverfahren hinsichtlich Los Nr. 8 (teilweise) aufgehoben, vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Da hinsichtlich Los Nr. 8 nur unannehmbare Angebote abgegeben wurden, hat die Vergabestelle gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 HS 1 und 4 VgV sämtliche bereits in dem vorangegangenen offenen Verfahren für geeignet befundene Bieter, die ein form- und fristgerechtes Angebot abgegeben haben, zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb i.S. des § 119 Abs. 5 Alt. 2 GWB i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV über die Vergabe der zuvor in Los Nr. 8 ausgeschriebenen Leistung aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Ziffern II. 1.7) und V.2.4): Eine Angabe des genauen Auftragswerts erfolgt nicht, weil dies die legitimen Geschäftsinteressen des erfolgreichen Bieters (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie den fairen Wettbewerb künftiger Vergaben dieser Aufträge beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein ausgewählter Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der mögliche Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland