Fulda W104 & Verbindung W103 / 101 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52812
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fulda W104 & Verbindung W103 / 101
Erneuerung einer EW 60-4.800/2.450 - 1:12,257-fb in eine EW 60-2.500-1:26,5-fb sowie Verschiebung einer Weichenverbindung (Rückbau mit Lückenschluss alte Weichenverbindung sowie Neubau Weichenverbindung in neuer Lage) bestehend aus zwei EW 60 - 2.500 - 1:26,5-fb (alte Bauform unbesohlt / neue Bauform besohlt), einschl. Anschlussjoche vollständige Bettungserneuerung, Planumsverbesserung incl. Einbau Geotextil in neuer Weichenverbindung, Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfung nach technischer Notwendigkeit, , Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, und Nacharbeiten, Sicherungsleistungen, bauaffine Dienstleistungen
Fulda-Bronzell
Weichenerneuerung W104 & Weichenverschiebung W101&103 im Bahnhof Fulda
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fulda W104 & Verbindung W103 / 101
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm-Uentrop
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.