ABS/NBS Ulm-Augsburg Trassenoptimierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48043

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Ulm-Augsburg Trassenoptimierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48043
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Trassierung, Fahrzeitberechnung und Objektbildung inkl. Erstellen des Kostenrahmen für die vier Trassierungsräume des Bahnprojektes ABS/NBS Ulm-Augsburg

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Augsburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bahnprojekt Ulm – Augsburg ist mit der Nummer 22 im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im vordringlichen Bedarf gelistet und betrifft die heute 160 Jahre alte, zwei-gleisige, elektrifizierte und etwa 86 km lange TEN Strecke zwischen Ulm und Augsburg.

Als Teil der europäischen Ost-West Eisenbahn-Hauptverkehrsachse im Rhein-Donau-Korridor wird die Strecke Stuttgart – Ulm – München insbesondere nach den Inbetriebnahmen von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm an Bedeutung gewinnen. Die Fertigstellung der beiden Projekte in Kombination mit dem schon vier gleisig aus-gebauten Streckenabschnitt zwischen München und Augsburg und dem stetig steigenden Bewusstsein für umweltfreundlichen Verkehr, lässt eine signifikante Steigerung der zu transportierenden Personen sowie Güter in den nächsten Jahren erwarten. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Strecke zwischen Augsburg und Ulm leistungsfähig zu machen. Es handelt sich hier um den letzten noch nicht als Schnellfahrstrecke ausgebauten Ab-schnitt zwischen München und Stuttgart, der durch die verhältnismäßig niedrigen Geschwindigkeiten in weiten Bereichen der Bestandsstrecke zum Nadelöhr wird.

Als verkehrliches Ziel für das Bahnprojekt Ulm – Augsburg wurde deshalb eine Reisezeitverkürzung im Fernverkehr zwischen Ulm und Augsburg auf eine Zielfahrzeit von 26 Mi-nuten inkl. Bau- und Regelzuschläge im Deutschlandtakt festgelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Erreichung dieser Ziele wurde in der aktuellen Version der VAst ein Hochgeschwindigkeitsfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h als Referenzfahrzeug gewählt. Dies soll auf der Relation Köln – Stuttgart – Ulm – München eine Reisezeit von unter 3:50 Stunden bewirken.

Bei einem Fernverkehrszug mit Halt am Bahnhof Günzburg ist im Deutschlandtakt eine Fahrzeit von 40 Minuten inkl. der Haltezeit und des Regel- und Bauzuschlages von Ulm nach Augsburg vorgegeben. Hierzu ist ein Referenzfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h vorgesehen.

Es wurden im Vorfeld auf Veranlassung des AG eine Raumwiderstandskarte mit den wichtigsten Schutzgütern auf Grundlage von vorhandenen oder leicht zugänglichen Daten und Plänen erstellt.

Mit Hilfe der in der VAst festgesetzten Parameter (Fahrzeit, VzG und Trassierungselemente) wurden möglichst sinnvolle und raumwiderstandsarme Trassierungsräume identifiziert. Diese vier Trassierungsräume versprechen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sowohl das Einhalten der verkehrlichen wie betrieblichen Ziele als auch unter Berücksichtigung der Raumwiderstände eine rechtssichere Umsetzung.

Für die vier gefundenen Trassierungsräume (einschließlich einer Untervariante) sollen nun die Feintrassierungen ausgearbeitet und die Fahrzeiten untersucht werden.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 240-594651
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Ulm-Augsburg Trassenoptimierung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/03/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2021

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