Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Region Südost, Grundlastvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51958
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Region Südost, Grundlastvertrag
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Region Südost, Grundlastvertrag
Region Südost
Die DB Netz AG sieht vor, an insgesamt drei Bieter ein Komplettpaket von Bauüberwachungsleistungen (BÜB Ob/Kib, BÜB LST, BÜB Elektrotechnik, Fachbauüberwacher Ob, Fachbauüberwacher LST, Fachbauüberwacher E, SiGeKo, Umweltfachliche Bauüberwachung) als auch Leistungen der Schienentechnik-Überwachung (Leistungen der Schweißüberwachung + Leistungen der Qualitätsüberwachung bzw. Leistungen der Schienentechnik) für Baumaßnahmen in der Region Südost zu vergeben. Für die Abwicklung der verschiedenen Baumaßnahmen in der Region Südost sollen jederzeit abrufbare Bauüberwachungsleistungen zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt mit maximal 3 Bietern/AN einen Vertrag zu schließen.
Option 1: 01.01.2024 - 31.12.2024, Option 2: 01.01.2025 - 31.12.2025
Zuschlagskriterium:
- 100% Honorar
Es ist beabsichtigt mit maximal 3 Bietern/AN einen Vertrag zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Region Südost, Grundlastvertrag
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.