Rahmenvertrag Gleisbau 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: HEAGM-2021-0015
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Adresse des Beschafferprofils: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gleisbau 2022
Rahmenvereinbarung für Unterhaltungsarbeiten (Gleis- und Tiefbauarbeiten) an Straßenbahngleisanlagen im Streckennetz der HEAG mobilo GmbH.
Alle zu erwartenden Bauleistungen werden im Kontext des Streckennetztes der HEAG mobilo ausgeführt. Die HEAG mobilo GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Darmstadt, welches den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet von Darmstadt sowie der Landkreises Darmstadt-Dieburg betreibt. Hierzu gehören primär Gleisanlagen (Straßenbahn), Asphaltflächen, Betonflächen, Pflasterflächen und Grünflächen. Der Großteil aller Arbeiten steht im Zusammenhang zum Gleis- und Tiefbau. Hierbei können sowohl kleinere Tagesbaustellen anfallen (z.B. Pflasterregulierungen < 1,00 m², Einzelschwellenauswechslung, Austausch einzelner Noppen-/Rippenplatten, punktuelle Gleisnachstopfungen und vieles mehr) oder aufwendigere Umbau- und Erneuerungsarbeiten (z.B. Gleisumbauten bis zu einer Länge von ca. 150,00 m).
Gesamtes Straßenbahn-Streckennetz der HEAG mobilo GmbH
Die Rahmenvereinbarung wird mit 1 Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
Der Beauftragungszeitraum beträgt vier Jahre. Eine Option zur Verlängerung besteht nicht!
Die Rahmenvereinbarung verfolgt primär den Zweck, das Streckennetz des öffentlichen Personennahverkehrs aufrecht zu erhalten und dabei möglichst geringe Vorbereitungszeiten zu benötigen, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen.
Grundsätzlich lassen sich grob drei Gruppen von Maßnahmen definieren, welche wie folgt klassifiziert werden:
1. Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen
Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen verfolgen primär den Zweck, dass plötzlich auftretender Problemstellungen (Schäden durch Verkehrsunfälle, Unwetterereignisse und weitere unvorhergesehene Ereignisse) umgehend behoben werden können.
Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Umstände der Notfallmaßnahmen ein hohes Pensum an Abrufbereitschaft über den gesamten Beauftragungszeitraum (Vier Jahre, 365 Tage und 24 Stunden/Tag) erfordern
2. Standard Abruf - Einzelleistungen
Übliche Unterhaltungsarbeiten, die weder unter Notfallmaßnahmen noch aufwendigere zusammenhängende Maßnahmen fallen, sind alltägliche Einzelleistungen. Hierbei ist davon auszugehen, dass keine besonders aufwendige Vorbereitungszeit benötigt wird und der Komplexitätsgrad gering ist. Der prognostizierte Auftragswert der zusammenhängenden Leistungen liegt bei unter [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Einzelleistung.
3. Größerer Abruf - Einzelmaßnahme
Sobald der prognostizierte Auftragswert über [Betrag gelöscht] EUR (netto) liegt, bilden die zusammenhängenden Leistungen eine Einzelmaßnahme.
Maximaler jährlicher Abruf:
Um den Horizont der maximal, zu erbringenden Leistung zu limitieren, wird eine maximale jährliche Obergrenze definiert. Diese liegt bei 2,5 Mio. EUR (brutto) und dient dem Auftragnehmer, Ressourcen (Personal, Gerät, Material usw.) budgetieren zu können. Dieser Wert stellt den maximalen Wert dar und darf nicht als Mindest- oder Erwartungswert verstanden werden.
Mindestabnahme:
Die minimal anfallende Größe des jährlichen Abrechnungsbetrages liegt bei 0,5 Mio. (brutto) EUR pro Jahr. Dieser Wert dient dem Auftragnehmer besser einschätzen zu können, mit welchen Aufwendungen mindestens anfallen. Für die Zeitperioden Monat, Quartal oder Halbjahr werden keine Mindesthöhen festgelegt.
Die Definition des Mindest- und Maximalabrufes stellen den Rahmen des tatsächlich anfallenden Aufwandes dar und können saisonal sowie jährlich innerhalb dieser Wertgrenzen stark schwanken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zu Registereintragung und Berufsgenossenschaft, siehe im Einzelnen Formblatt Eigenerklärung Eignung
Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Einzelheiten siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung)
Mindestjahresumsatz von 2 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt 1 Mio. EUR
Vorlage von mindestens 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Einzelheiten siehe Formblatt Eignung).
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
Rahmenvertragsarbeiten im Kontext von Gleis- und Tiefbauarbeiten des ÖPNV, Innerstädtische Gleisbaumaßnahmen im Auftragsvolumen von 100.000 bis [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
e-Vergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis Montag, den 11. Oktober 2021 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
6. Das Angebot ist zusätzlich als GAEB-Datei im Format X84 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]