Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Grabentiefe bei Gleisdurchbruch MKA 25
Die LV-Pos. 10.07.0050 beschreibt "Gleisdurchbruch unter Gleisen und Schwellen" herstellen, Tiefe bis 1,50 m unter SOK" Aufgrund der Ril 836.450, sowie der gerüften und baufreigegebenen AP ist eine oberkante Rohr bis zur Schwellenoberkante von 1,50m einzubauen und nachzuweisen. Folglich beträgt die herzustellende Grabentiefe bei Querungen mit einem Schutzrohr DN 110 eine Grabentiefe von 1,85m. Dies bedeutet einen entsprechenden Mehraufwand für den Bodenaushub als auch für die Grabenverfüllung.
Verlegung Kabelschutzrohre und Kabelzugelemente MKA 26
Für die Errichtung der Gleisdurchbrüche sind zusätzlich Kabelschutz-rohre DN 110 PE-HD, sowie Kabelzugelemente 1-zügig DN 110 und 2-zügig DN 110 zzgl. Rohrbogen und flex Anschlussrohre zum Hochführen und Anbinden an Kabelkanäle und Abzweigkästen erforderlich. Diese Leistungen ist nicht im LV enthalten.
Bodenaustausch wegen vorhandenem, nicht verdichtungsfähigem Boden MKA 27
Der ausgebaute Boden entspracht nicht den Tragfähigkeits-anforderungen des Baugrundgutachtens und konnte somit nicht verwendet werden. Stattdessen musste KG2-Austauschmaterial verwendet werden. Die Leistung ist nicht im LV enthalten.
Zulage für Mehraufwand bei Bodenaushub und bei Verfüllung für Baugruben LV Pos. 10.03.0010 MKA 28
Infolge des zu sichernden und unvorhersehbaren Kabel- und Leitungsbestandes ist der zusätzliche Mehraufwand des Bodenaushubs und der Wiederverfüllung des Grabens erforderlich. Die Leistung ist nicht im LV enthalten.
Zusatzleistungen bei offener Querung Stahlrohr DN 500 → Querung km 125,016 MKA 29
Die herzustellende Kabelschutzrohrquerung bei km 125,016 ist im Planpaket Kabelquerungen enthalten. Um die Querung DN 500 km 125,016 in offener Bauweise umzusetzen, wurden Aufwendungen wie Bodenaustausch, Kabelsicherung und -Umverlegung, Verlegung zusätzlicher Schutzrohre, die nicht im LV enthalten sind, erforderlich.
Zusatz- und geänderte Leistung bei offener Querung Stahlrohr DN 500 → Querung km 125,037 MKA 30
Die herzustellende Kabelschutzrohrquerung bei km 125,037 ist im Planpaket Kabelquerungen enthalten. Um die Querung DN 500 km 125,037 in offener Bauweise umzusetzen, wurden Aufwendungen wie Bodenaustausch, Kabelsicherung und -Umverlegung, Verlegung zusätzlicher Schutzrohre, die nicht im LV enthalten sind, erforderlich.
Zusatz offene Querung 18 x Schutzrohr DN 110 aus Kabelschutz-elementen → 125,060 MKA 31
Die herzustellende Kabelschutzrohrquerung bei km 125,060 ist im Planpaket Kabelquerungen enthalten. Um die Querung DN 500 km 125,060 in offener Bauweise umzusetzen, wurden Aufwendungen wie Bodenaustausch, Kabelsicherung und -Umverlegung, Verlegung zusätzlicher Schutzrohre, die nicht im LV enthalten sind, erforderlich.
Rückbau 3. Gleis in stillgelegter Anlage zur Baufreiheit für Aufbau Reptilienschutzzaun MKA 32
Das stillgelegte Gleis, dass im Randbereich an der Böschungsunterkante sich befindet, wurde erst in der Örtlichkeit beim
Ortbegang (15.04.21) ersichtlich. Der Rückbau des 3.Gleises (Gleisjoche) in der stillgelegten Anlage ist zur Baufreiheit für den
Aufbau des Reptilieschutzzauns und dem Neubau der Außenanlage ESTW-Modul erforderlich und ist nicht im LV ethalten.
PELIM-Messung (Lichtraummessung) MKA 33
PELIM-Messung (Lichtraummessung) ist gem. RIL 458.0108 und 883.0026 unmittelbar nach Stellung der Signale (durch Dritte)
vor der IBN umzusetzen und in Form einer Sorfortmeldung an Infrastruktur zu übergeben. Diebezüglich werden aufgrund des
zeitlichen Ablaufs zur Stellung der Signale mehrere An- und Abfahrten notwenig. Die mehrmalige An- und Abfahrt ist im LV nicht
enthalten.
Die Leistungen für die Ausführungsarbeiten können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch
den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung der Ausführungsarbeiten in der
erforderlichen Qualität ist die Leistung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Koordinierung des
Bauablaufs vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes
Vergabeverfahren unvermeidbar. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes
Vergabeverfahren unvermeidbar.