Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Im Zuge des Streckenbegänge erfolgten Aufnahme zum Umfangs der Arbeiten bzgl. Baufeldfreimachung von Gehölzwuchs und
Bewuchsrückschnitt wurden die notwendigen zu beräumenden Baubereiche durch die umweltfachlichen Bauüberwachung
benannt. Bei der Ausführung der Rückschnittarbeiten für die festgelegten Abschnitten wurde es zusätzlich zu LV 1A Pos.
01.01.0110 erneut erforderlich Robinienaufwuchs und Wildobstgehölze mit Stammdurchmesser von 10 bis 25 cm zu fällen und zu
beräumen.
Bereich Standort Modul Plessa: 11 St. Robinien
Bereich ESTW Modul EW-Biehla: 44 St. Robinien
Das Fällen von Aufwuchs frößer 10 cm Stammdurchmesser und die Beseitigung des Fällmaterials stellen zusätzliche Leistungen
das, welche gesondert zu vergüten sind.
Die Leistungen für die zusätzlichen Fäll und Beräumungsarbeiten von Bäumen mit Stammdurchmesser über 10 bis 25 cm
können sowohl aus technologischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus
Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung der AP in der erforderlichen Qualität ist die Finalisierung der
Planunterlagen zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Planungskoordinierung vorzunehmen. Bei der
Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.