Asklepios Klinik Lich GmbH_Fassadensanierung_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 172/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lich
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
Abschnitt II: Gegenstand
Asklepios Klinik Lich GmbH_Fassadensanierung_Arch
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude für die Fassadensanierung von Haus A der Asklepios Klinik in Lich.
.
Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsphasen 1-9 der Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräumen (§ 34 HOAI i.V.m. Anl. 10) sowie als Besondere Leistung die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist in Leistungsphase 9.
Asklepios Klinik Lich Goethestraße 4 35423 Lich Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude für die Fassadensanierung von Haus A der Asklepios Klinik in Lich.
.
Die Asklepios Klinik Lich GmbH gehört zum Verbund der Asklepios Kliniken GmbH und ist eine Klinik der Grund- und Regelversorgung mit 242 Betten. Die Klinik wurde 1968 mit dem jetzigen Gebäudeteil A in Betrieb genommen. Im Jahr 2008 wurde das Haus A um zwei weitere Stockwerke (viertes und fünftes OG) aufgestockt. Diese beiden Stockwerke wurden bereits gedämmt. Es ist nunmehr die Sanierung der Fassade für Haus A vorgesehen.
.
Ziel ist eine energetische Sanierung der Fassade der Stockwerke UG bis 3. OG mit einer Fläche von ca. 4500 m² entsprechend den diesbezüglich aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Auch soll durch die Maßnahme ein einheitliches Erscheinungsbild der Fassade mit gleichen Fenstermustern und gleichfarbigen Anstrich vom UG bis zum 6. OG (Aufzugsschacht) erreicht werden. Im Zusammenhang mit dem notwendigen Fensteraustausch sind auch Arbeiten in den Innenräumen erforderlich, für die Arbeiten in den Innenräumen können pro Etage zeitgleich zwei Zimmer freigegeben werden.
.
Die Sanierung hat im laufenden Klinikbetrieb zu erfolgen.
Die Baukosten sind nach derzeitigem Stand auf 3,12 Millionen EUR geschätzt.
.
Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsphasen 1-9 der Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräumen (§ 34 HOAI i.V.m. Anl. 10) sowie als Besondere Leistung die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist in Leistungsphase 9.
.
Die Auftragserteilung wird im September erfolgen, mit der Planung ist sogleich zu beginnen. Gemäß dem verbindlichen Rahmenterminplan soll mit der Bauausführung Mitte Februar 2022 begonnen werden, die Fertigstellung (Abnahme der Bauleistungen) ist für den 01.09.2022 geplant.
.
Das zu beauftragende Architekturbüro sollte über einschlägige Erfahrungen (energetische Fassadensanierung von Bestandsgebäuden mit WDVS) verfügen.
.
Im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahme ist beabsichtigt, mit den Bietern gemäß § 17 Abs. 7 VgV eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage zu vereinbaren.
Stufenweise Beauftragung (Pauschalhonorar)
.
Objektplanung Gebäude:
.
Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4
Stufe 2: Leistungsphase 5
Stufe 3: Leistungsphasen 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphase 8
Stufe 5: Leistungsphase 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 01.09.2022.
.
Weitere projektbezogene Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
.
Das zu beauftragende Architekturbüro sollte über einschlägige Erfahrungen (energetische Fassadensanierung von Bestandsgebäuden mit WDVS) verfügen.
.
Im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahme ist beabsichtigt, mit den Bietern gemäß § 17 Abs. 7 VgV eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYREKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.