Klärschlammverwertung und -entsorgung / KA Kirchhain 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: AAK-22-23-KS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35396
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zmw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung und -entsorgung / KA Kirchhain 2022-2023
Klärschlammverwertung und -entsorgung / KA Kirchhain 2022-2023
Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain (AAK)
Kläranlage Kirchhain, Am Amöneburger Tor, 35274 Kirchhain
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Abfuhr des entwässerten Klärschlamms mit ca. 25 - 30 % TS (stichfest bis krümelig) vom Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain in die Verbrennung.
Menge ca. 3.500 to / Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage von 3 aussagekräftigen Referenzen der letzten drei Jahre mit
mindestens folgenden Angaben:
Name des Auftraggebers, Ansprechpartner, Telefon, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit.
Die genannten Angaben müssen aktuell sein.
Das der Bekanntmachung beigefügte Formular "Referenzliste" ist
entsprechend auszufüllen!
Die genannten Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar,
wenn Sie
hinsichtlich der technischen Ausrüstung und Organisation einen ähnlichen
oder
höheren Schwierigkeitsgrad wie die, in der Bekanntmachung und
deren Anlagen beschriebenen Leistungen haben.
Werden WENIGER oder MEHR als DREI Referenzaufträge benannt,
wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen!
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)