Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 1313/1017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht
Am Übergabeort des Auftraggebers sind kontinuierlich bereitgestellte Straßenreinigungsabfälle von derzeit ca. 2.200 Mg pro Jahr zu übernehmen, diese gemäß Leistungsbeschreibung zur Behandlungsanlage zu transportieren, zu verwerten und die Sortierreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Der Auftragnehmer muss die von dem Auftraggeber am Übernahmeort bereitgestellten vorentwässerten Straßenreinigungsabfälle (20 03 03 Straßenkehricht nach Abfallverzeichnisverordnung) von derzeit ca. 2.200 Mg (Durchschnittsmenge der Jahre 2019 und 2020) p.a. übernehmen, diese gemäß Leistungsbeschreibung zur Behandlungsanlage transportieren, verwerten und die Sortierreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. In der Kontraktlaufzeit können sich die Jahresmengen verändern.
Die Übernahme des Straßenkehrichts hat durch den Auftragnehmer von der Umladestation auf der Deponie Dyckerhoffbruch zu erfolgen.
Der Auftraggeber sichert eine unverzügliche Abfertigung der Abhol-Fahrzeuge zu. Das Nettogewicht des überlassenen Straßenkehrichts wird an der Waage der Deponie Dyckerhoffbruch ermittelt.
Der Auftragnehmer muss eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nachweisen. Diese muss die Verwertung der übernommenen Abfälle beinhalten. Änderungen und Aktualisierungen der Zertifizierung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Weitere Angaben entsprechend den Unterlagen.
optionale Verlängerung um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
-Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns
Ebenso sind Eigenerklärungen in bestimmten Maße zulässig. Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben beigefügt, welches zur Abgabe von Eigenerklärungen vorgesehen ist.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz mit den Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten drei Geschäftsjahren;
-Erklärung über die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
-Vorlage von Referenzen über vergleichbar ausgeführte Arbeiten der letzten drei Jahre
Ebenso sind Eigenerklärungen in bestimmten Maße zulässig. Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben beigefügt, welches zur Abgabe von Eigenerklärungen vorgesehen ist.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
-Nachweis durch Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen, dass die Anlagen zur Verwertung von Straßenkehricht, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm-SchG) genehmigt wurden und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben werden.
-Vorlage einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB). Diese muss die Verwertung der übernommenen Abfälle beinhalten.
-Verfahrensfließbild zu der Verwertung des Straßenkehrichts unter Angabe der wesentlichen technischen Leistungsmerkmale, dem prinzipiellen Anlagen-Aufbau, der angewandten Verfahrenstechnik und der Stoffmengenbilanz für Straßenkehricht. Zur Beurteilung der Stoffflussmengen werden dabei auch Leistungs-, Energieverbrauchs- und Wasserverbrauchsangaben, sowie Angaben zur Abwassermenge und den sonstigen Emissionen der Anlage angegeben, die eine qualifizierte Beurteilung zulassen.
-Angabe der Anzahl der Beschäftigten aufgegliedert nach Qualifikationen.
-Nennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
-Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch und dass das einzusetzende Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
-Benennung der wesentlichen Subunternehmerleistungen und deren Liefer-/ Leistungs-umfang. Subunternehmer müssen ebenfalls die geforderten Leistungsnachweise vorlegen und als EfB zertifiziert sein.
-Erklärung über Redundanzen der Verwertungsanlage im Normalbetrieb und bei Störungen.
Ebenso sind Eigenerklärungen in bestimmten Maße zulässig. Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben beigefügt, welches zur Abgabe von Eigenerklärungen vorgesehen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch an die beauftragte Abteilung Materialwirtschaft
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von der Materialwirtschaft im Beisein der zuständigen Revision.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
*
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
*
W i c h t i g:
Gemäß EU-Vergabeverordnung ist der Interessent berechtigt, sich die Unterlagen von der Hessischen Ausschreibungs-Datenbank (HAD) anonym herunterzuladen.
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Ist er an einer Angebotsabgabe interessiert, muss er der Vergabestelle jedoch eine E-Mail mit seiner Firmenanschrift und der E-Mail-Adresse seines, für die Angebotsausarbeitung, zuständigen Sachbearbeiters senden (siehe unter I.3). Der Sachbearbeiter erhält dann einen L i n k der Vergabeplattform my Futura, auf dieser das Angebot fristgerecht zu hinterlegen ist!!!
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)