Empfangsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangsdienstleistungen
Durchführung von Empfangsdienstleistungen für den Landesbetrieb HessenForst in Kassel.
HessenForst Landesbetriebsleitung
Henschelplatz 1 - Gebäude M11, 1. Stockwerk -
34127 Kassel
Ausführung von Empfangsdienstleistungen im Objekt HessenForst Landesbetriebsleitung, Henschelplatz 1 - Gebäude M11, 1. Stockwerk - in 34127 Kassel durch zwei, sich abwechselnde - Einsatzkräfte von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr (Einsatzkraft 1) und von 11:30 bis 16:30 Uhr (Einsatzkraft 2) - in Zuständigkeit des Landesbetriebs HessenForst. Dabei sind ca. 2.600 (kalkulatorische Stundenzahl) Jahresstunden im Tagdienst zu leisten. Derzeit wird für die Mitarbeiter/innen der Landesbetriebsleitung ein neuer Standort erbaut. Ort der Leistungserbringung ab Quartal 01/2022: Panoramaweg 1 in 34131 Kassel. Durch den Umzug ändert sich der Einsatzort für die Mitarbeiter des Auftragsnehmers (AN).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Empfangsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]