Errichtung von 24 kV – Schaltanlagen, Sekundärtechnik und Sekundärkabel im Umspannwerk Michelbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eam.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von 24 kV – Schaltanlagen, Sekundärtechnik und Sekundärkabel im Umspannwerk Michelbach
Die EAM Netz GmbH beabsichtigt ein neues 110/20 kV Umspannwerkes "Michelbach" zwischen der Gemeinde Lahntal und der Stadt Marburg auf einer Fläche von ca. 3700 qm zu errichten.
Angeboten werden soll die Lieferung und Montage eines 110 kV Leitungsfeld =E01 und Trafofeld =E02, Mittelspannungsschaltanlage, Sekundärtechnik und die Sekundärverkabelung als betriebs- und funktionsfähigen Anlage.
Die Ausführung und Betrieb erfolgt als 110 kV Stichanschluss am vorgelagerten Netz der Avacon mit einem Leitungs-/Trafo - Feld. Nennspannung, 110 kV, 50 Hz, Bemessungskurzzeitstrom 1s, 31,5 kA. Für die eventuell zukünftige Erweiterung des Umspannwerkes werden lediglich Platzhalter vorgesehen als Doppel-Stichanschluss mit Längstrennung. Wegebau, Fundamente, Gebäude und Stahl-bau wir durch den AG errichtet.
35094 Lahntal - Caldern
Die EAM Netz GmbH beabsichtigt ein neues 110/20 kV Umspannwerkes "Michelbach" zwischen der Gemeinde Lahntal und der Stadt Marburg auf einer Fläche von ca. 3700 qm zu errichten.
Angeboten werden soll die Lieferung und Montage eines 110 kV Leitungsfeld =E01 und Trafofeld =E02, Mittelspannungsschaltanlage, Sekundärtechnik und die Sekundärverkabelung als betriebs- und funktionsfähigen Anlage.
Die Ausführung und Betrieb erfolgt als 110 kV Stichanschluss am vorgelagerten Netz der Avacon mit einem Leitungs/Trafo - Feld. Nennspannung, 110 kV, 50 Hz, Bemessungskurzzeitstrom 1s, 31,5 kA. Für die eventuell zukünftige Erweiterung des Umspannwerkes werden lediglich Platzhalter vorgesehen als Doppel-Stichanschluss mit Längstrennung. Wegebau, Fundamente, Gebäude und Stahl-bau wir durch den AG errichtet.
Die Mittelspannungsschaltanlage ist als Einfachsammelschienenanlage, mit den Abschnitten A und B mit Längskupplung in einreihiger Anordnung (ESS-Anlage) auszuführen. Mit einer Bemessungsspannung von 24 kV, Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2000 A und einem Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik >= 20 kA, bestehend aus 5 Stück ESS-Abgangsfeld 1000 A, 1 Stück ESS-Trafoeinspeisefeld 2000 A, 1 Stück ESS, Eigenbedarfsfeld 630 A und 1 Stück Längs-Kupplungsfeld 2000 A.
Alle Nebenarbeiten zur Herstellung und Montage für die Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Nebeneinrichtungen wie 230/400-V-AC, 110-V-DC Versorgung, Gebäudeinstallation, Meldesystem, aller Sekundärschränke inklusive aller Sekundärkabel.
Erstellen und Lieferung der gewünschten Plandokumentation in Ruplan 4.8 mit zugehörigem EVU Modul oder teilweise in dwg Format.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung von 24 kV – Schaltanlagen, Sekundärtechnik und Sekundärkabel im Umspannwerk Michelbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für die Abgabe des Teilnahmeantrags erforderliche Registrierung im Vergabeportal der Vergabestelle bis zu einem Werktag dauern kann!!
1.1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 23.03.2021 (14:00 Uhr) über die elektronische Plattform zurichten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EAM Netz GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH&Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Netz GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Netz GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.