Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben VDE 9 „ABS Leipzig – Dresden“ Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54607
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben VDE 9 „ABS Leipzig – Dresden“
Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben VDE 9 „ABS Leipzig – Dresden“
für die Projektkomplexe:
- Ausbau Zeithain – Leckwitz
- Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof
- Knoten Riesa
- Kottewitz – Weinböhla
Die Strecke Leipzig – Dresden wird als Teil des sogenannten Kernnetzes („core network“) im transeuropäischen Netz für eine Geschwindigkeit von vmax = 200 km/h ausgebaut, um damit eine Verkürzung der Fahrzeit Leipzig - Dresden von 91 min vor Baubeginn auf ca. 47 Min nach Bauende (jeweils ohne Zuschläge) zu erreichen.
Das Projekt Leipzig – Dresden (VDE 9) wird in drei Baustufen umgesetzt, wovon die ersten zwei bereits vollständig realisiert wurden. Die dritte Baustufe ist ebenfalls zu großen Teilen realisiert. Es verbleiben vier großen Projektabschnitte, die aktuell noch in Bearbeitung sind.
Im Rahmen der übertragenen Aufgabe sind nachfolgende Projektkomplexe projektsteuerungsseitig zu begleiten:
- Ausbau Zeithain – Leckwitz
- Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof
- Knoten Riesa
- Kottewitz – Weinböhla
Ausbau Zeithain – Leckwitz
Optionale Leistungen: 01.01.2027 – 31.12.2030
Kreuzungsbauwerk DD Hbf
Optionale Leistungen: 01.07.2022 – 31.12.2030
Knoten Riesa
Optionale Leistungen: 01.07.2022 – 31.12.2039
Kottewitz – Weinböhla
Optionale Leistungen: 01.01.2024 – 31.12.2039
Zuschlagskriterium:
— 80 % Honorar: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert,
— 20 % Belegungsfaktor: (= Summe kalkulierter Personalaufwand / Summe der Einsatzzeit in Monaten)
Die Summe der Einsatzzeit und des kalkulierten Personalaufwandes werden aus der Anlage 2.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
In die Wertungssumme fließen die übertragenen und optionalen Leistungen mit ein.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
1. Nachweis des Bewerbers
Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten der letzten zehn (10) abgeschlossenen Kalenderjahren zu erbrachten Projektsteuerungsleistungen der Bewerber, vergleichbar mit der ausgeschriebenen Projektsteuerung von komplexen Neu- oder Ausbauprojekten einer Knoten- und/oder Linienmaßnahme von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen.
Dabei werden nur solche Projekte anerkannt, die mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
• Mindestens eines der Projekte muss einen ETCS-Anteil beinhaltet haben.
• Mindestens eines der Projekte muss über ein Bauvolumen von > 100 Mio. EUR (netto) verfügen.
• Mindestens eines der Projekte muss über ein Bauvolumen von > 50 Mio. EUR (netto) verfügen.
2. Nachweis des einzusetzenden Personals:
Qualifiziertes Personal, die jeweils über
- einem Studienabschluss und
- Berufserfahrung in der Steuerung von komplexen Neu- oder Ausbauprojekten von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen mit Baugewerken und technischer Streckenausrüstung verfügen.
Der Nachweis erfolgt über die in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen in der:
1. Termin-, Planungs- und Schnittstellensteuerung mit einem Bauvolumen von mind. 50 Mio. EUR mit mind. 3 Jahren Erfahrung, unter Anwendung von Projektmanagementsoftware (z.B. Jira), Datenverwaltungssystemen (z.B. Doxis, EPLASS) von mindestens 2 Personen mit jeweils 2 Referenzprojekten (dabei können die angegebenen Referenzprojekte identisch sein).
2. technischen Steuerung des IBN-Genehmigungsprozesses inkl. EG-Zertifizierung von mindestens 1 Person mit 1 Referenzprojekt mit mind. 3 Jahren Erfahrung.
3. technischen Organisation und Steuerung der Inbetriebnahmeplanung und -konzeption von mindestens 1 Person mit 1 Referenzprojekt mit mind. 3 Jahren Erfahrung.
4. Anwendung von Projektmanagementsoftware (z.B. ITwo) und Risikomanagement (z.B. is.base) von mindestens 2 Personen mit 1 Referenzprojekt.
5. kfm. Vertragssteuerung von Bauleistungen von mindestens 1 Person mit 1 Referenzprojekt (hier kann der Nachweis eines Referenzprojektes mit Baugewerken ohne techn. Streckenausrüstung erfolgen).
Der Nachweis über die vorgenannten Referenzen können durch das einzusetzende Personal in einem oder mehreren Projekten nachgewiesen werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, Zeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Durch den Bieter ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderten Qualifikationen sowie Berufserfahrung erfüllen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage/Teilnahmeantrag kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v. H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind nachfolgend zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen, geeignete Mitarbeiter zulässig.
Der Haupterfüllungsort zur Erbringung der Ingenieurleistungen ist Dresden.
Der Auftragnehmer hat entsprechende Büros in der näheren Umgebung des Erfüllungsstandort des AG (01069 Dresden, Ammonstraße 8) vorzuhalten und zu kalkulieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er während der üblichen Geschäftszeiten auf Anforderung des Auftraggebers jeweils unverzüglich zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Projektgemeinschaft EDR – Codema (EDR GmbH und Codema International GmbH)
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.