Unterhaltsreinigung, Betrieb der Spülküche mit Küchenreinigung, Glas- und Rahmenreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kompetenzteam-gebaeudereinigung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung, Betrieb der Spülküche mit Küchenreinigung, Glas- und Rahmenreinigung
Unterhaltsreinigung und Tagesreinigung Los 1 (ca. 9.000 m²) Betrieb der Spülküche mit Küchenreinigung Los 2 Glas- und Rahmenreinigung Los 3 (ca. 2.900 m²) in Frankfurt am Main Wichtiger Hinweis:
Die Unterlagen sind bis zum 29.06.2021 abrufbar, da die Besichtigungstermine am 01.07. bzw. 02.07.2021 stattfinden.
Unterhalts- und Tagesreinigung
Frankfurt am Main
Unterhals- und Tagesreinigung von Büro- und Nebenräumen
Betrieb der Spülküche mit Küchenreinigung
Frankfurt am Main
Betrieb der Spülküche mit Küchenreinigung (Spülen des Geschirrs mit Hilfe von Großküchenspülmaschinen, abräumen von Geschirrwagen und aufräumen bzw. einsortieren von gespültem Geschirr, Reinigung der Küchenoberflächen und -böden)
Glas- und Rahmenreinigung
Frankfurt am Main
Glas- und Rahmenreinigung der Fenster einseitig von innen und der Innenverglasungen zweiseitig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Tagesreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb der Spülküche mit Küchenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist.
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung
gegenüber der AG rechtsverbindlich vertritt.
- das alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AG vorzulegen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport erfolgt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Ausnahmefall mit dem Bieter auch per E-mail oder per Fax zu kommunizieren. Eine geeignete Email-Adresse und Faxnummer sind im Angebot in der V.1 bis V.3 Kalkulationsunterlage unter "Firmendaten" anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]