Monitor Reporting Abwicklungsanstalten Referenznummer der Bekanntmachung: 0046-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 148-394438)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitor Reporting Abwicklungsanstalten
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes seit dem 01.01.2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beliehen.
Die FMSA hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet:
1. Die "Erste Abwicklungsanstalt (EAA)", in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (Los 1), sowie
2. die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (Los 2).
Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Vergabeverfahren durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf C_01 (Leistungsbeschreibung).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
4. Mit dem Formblatt B_03 ist (getrennt nach Losen) eine Erklärung darüber abzugeben, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für die betreffende Abwicklungsanstalt EAA (Los 1) bzw. FMS-WM (Los 2) und Mandate bei der FMSA vorliegen. Darin sind u.a. folgende Angaben zu machen:
-- Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz und die Höhe der Umsätze in EUR, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigt hat.
-- Erklärung über die Höhe der bereits abgerechneten Umsätze in EUR und über den Anteil am Gesamtumsatz sowie eine Beschreibung der Leistungen, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im laufenden Geschäftsjahr getätigt hat.
Im Übrigen wird auf das Formblatt B_03 verwiesen.
(Ein Interessenkonflikt liegt vor, falls 5 % des Gesamtumsatzes in EUR des Bewerbers in einem der Geschäftsjahre auf Dienstleistungen für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM entfallen. Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Bieter für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM oder für die FMSA als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird.)
4. Mit dem Formblatt B_03 ist (getrennt nach Losen) eine Erklärung darüber abzugeben, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für die betreffende Abwicklungsanstalt EAA (Los 1) bzw. FMS-WM (Los 2) und Mandate bei der FMSA vorliegen. Darin sind u.a. folgende Angaben zu machen:
-- Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz und die Höhe der Umsätze in EUR, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigt hat.
-- Erklärung über die Höhe der bereits abgerechneten Umsätze (oder mehr) in EUR und über den Anteil am Gesamtumsatz sowie eine Beschreibung der Leistungen, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im laufenden Geschäftsjahr getätigt hat.
Im Übrigen wird auf das Formblatt B_03 verwiesen.
(Ein Interessenkonflikt liegt vor, falls 5 % des Gesamtumsatzes in EUR des Bewerbers in einem der Geschäftsjahre auf Dienstleistungen für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM entfallen. Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Bieter für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM oder für die FMSA als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird. Ferner stellen Beratungsprojekte des vergangenen Geschäftsjahres und/oder während der Laufzeit des zu vergebenden Auftrags einen Interessenkonflikt dar, welche einen unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss auf den Abwicklungsplan der EAA und/oder der FMS-WM hatten, haben oder ggf. zukünftig haben würden.)