Winterdienst für benannte Flächen des Netzgebietes der e-Netz Südhessen AG Referenznummer der Bekanntmachung: Winterdienst
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.entega.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst für benannte Flächen des Netzgebietes der e-Netz Südhessen AG
Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht bei Wetterereignissen im Winter auf den öffentlich zugänglichen Flächen sowie auf den angrenzenden Verkehrsflächen der Betriebsmittel der e-Netz Südhessen AG.
Region Erbach Nord
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Erbach Süd
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Heppenheim Ost
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Heppenheim West
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Groß-Umstadt West
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Groß-Umstadt Ost
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Darmstadt Nord
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Darmstadt Süd
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Region Darmstadt Mitte
e-Netz Südhessen AG
siehe II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III. 1.1a)
Handelsregister
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist bzw. andernfalls ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens vorliegt. (Es ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben vorzulegen, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorzulegen).
III.1.1b)
Eigenerklärung zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er nicht gegen §123 und §124 GWB verstoßen hat.
III.1.2.a)
Versicherungsbestätigung:
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Versicherungsbestätigungsbestätigung einreichen oder eine Bestätigung, dass der Versicherer seine Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine Versicherung abzuschließen.
Die geforderten Versicherungssummen betragen:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
III.1.2.b)
Eigenerklärung über die Netto-Umsätze vergleichbarer Leistungen
Eigenerklärung über die Netto-Umsätze vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren
Vergleichbare Leistungen sind: Durchführung des Winterdienstes an öffentlich zugänglichen Flächen und angrenzenden Verkehrsflächen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht.
(bei neu gegründeten Unternehmen genügt es wenn z.B. nur 1 Umsatzjahr genannt wird).
III.1.3.a)
Referenzen:
Die fachliche Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen darzulegen.
Dazu sind drei mit dem ausgeschriebenen Auftrag - vergleichbare Referenzen, vorrangig aus den letzten drei Jahren, vorzulegen.
Mindestinhalte der Referenzen:
- Art und Umfang der Leistung
- Auftragswert
- Ausführungszeitraum
- Name des öffentlichen bzw. privaten Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners und Telefonnummer
- Ansprechpartner beim Referenzgeber inkl. Telefonnummer
Es müssen mindestens 3 gültige Referenzen aufgezeigt werden.
III.1.3.b)
geforderte Mindeststandards:
- es wird bestätigt, dass der der im Auftragsfall einzusetzende Projektleiter Deutsch in Wort und Schrift beherrscht.
III.1.4.) Nachunternehmereinsatz
Der AN ist verpflichtet Auskünfte über den Einsatz eines Nachunternehmer zu erteilen.
Gegebenenfalls ist eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung zu der Eigenerklärung beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)