Deutsche Bundesbank, Um- und Erweiterungsbau Gästehaus Am Sandwerder, Außentüren/-fenster und Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 20-0006866
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, Um- und Erweiterungsbau Gästehaus Am Sandwerder, Außentüren/-fenster und Sonnenschutz
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt auf dem Grundstück Am Sandwerder 29/31 in Berlin-Wannsee Baumaßnahmen. Dabei sollen das in den letzten Jahrzehnten genutzte Gästehaus und Parkareal um ein Seminargebäude ergänzt, das unter Denkmalschutz stehende Gästehaus sowie ein in Wannseenähe gelegenes Bootshaus mit angrenzenden Parkflächen denkmalgerecht instandgesetzt und saniert werden. Die Gesamtfläche des Grundstücks beträgt 16.400 m2. Die Ausschreibung umfasst die Außentüren/ -fenster und den Sonnenschutz an den drei Gebäuden.
Deutsche Bundesbank, Gästehaus Am Sandwerder, Am Sandwerder 29/31, 14109 Berlin
24,00 St Aluminium Außentürelement GH, BH, SH
40,00 St Aluminium-Fensterelement GH, BH, SH
65,00 St Holz-Isolierglasfenster/ Tür GH, BH
5,00 St Holztür GH
55,00 m Fensterbankelement Alu, pulverb., in Einzellängen
23,00 m Fensterbank, Innen Alu-Blech, pulverb.
87,00 St Innenfensterbank, Hartholz/ Lärche in Einzellängen
76,00 St Insektenschutz Rahmen Aluminium
58,00 St Außenjalousie/Raffstore SH, BH
33,00 m2 Wandscheiben Verkleidung/ Fassadenbekleidung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung VOB" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung VOB" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
2. aktuelle Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung VOB" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren.
- Angaben zu Arbeitskräften
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
- Sicherheitsleistung gemäß § 17 VOB/B: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) sowie Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme),
- aktuelle Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III 1.2
- Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
- Vertragssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt.
2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
3.) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
4.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 30.09.2021, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Danach eingehende Anfragen können aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
5.) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen.
6.) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots.
7.) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
8). Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63RB3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7