Erweiterter Rohbau – Neubau FCC (FAIR Control Centre) Referenznummer der Bekanntmachung: 61/50078037
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterter Rohbau – Neubau FCC (FAIR Control Centre)
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen:
— Abbrucharbeiten,
— Baufeldfreimachung Technik,
— Kabelzug und Leerrohrsysteme,
— Fernwärme- und Fernkälteleitungen, einschl. Druckluft,
— Erdung und Blitzschutz,
— Kanalnetz und Grundleitungen (Regen- und Schmutzwasser),
— Baustelleneinrichtung,
— Baustrom und Mittelspannungsanbindung,
— Tiefgründung,
— Erdarbeiten,
— Rohbauarbeiten.
Wesentliche Mengen des Rohbaus in Circa-Angaben:
— Abbruch diverser Betonbauteile 270 m3,
— Verbau der Baugrube – Ansichtfläche 400 m2,
— Grundwasserabsenkung mittels Tiefbrunnen 1 St.,
— Boden ausheben und abfahren 6 800 m3,
— Leitungsverlegungen im Baufeld 800 m,
— Kabelleerrohre DN 160 4 400 m,
— Stahlbeton 3 750 m3,
— Wand- und Deckenschalung 18 200 m2,
— Betonstahl 720 t,
— Spannbetonbinder L= 26,5 m, b/h = 0,40/1,40 m 4 St.,
— Fertigteiltreppen und Podeste 34 St.,
— Sichtbetonfassade antrazith 140 m2,
— Frischbetonverbundfolie erdb. Bauteile 1 900 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterter Rohbau – Neubau FCC (FAIR Control Centre)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 02[gelöscht], E-Mail: [gelöscht] , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt, Germany
Projektübergreifende Maßnahmen der Stilllegung vorhandenes Regenrückhaltebeckens sowie Grundwasserhaltung innerhalb des Projektes FAIR Control Centre (FCC)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Projektübergreifende Maßnahmen der Stilllegung vorhandenes Regenrückhaltebeckes sowie Herstellung provisorisches Regenrückhaltebeckes
Die Grundwasserhaltung der Projekte "FCC-Neubau" und "Rehabilitierung RRB" stellt ein projektübergreifendes Gesamtsystem da. Aufgrund der Lage des Campusgeländes im Wasserschutzgebiet sind hohe Auflagen der überwachenden Behörden einzuhalten. In Abstimmungsterminen mit der Behörde wurden umzusetzende Maßnahmen gemeinsam mit den Behördenvertretern abgestimmt und gehen als Gesamtergebnis in die Genehmigungsbescheide zu beiden Maßnahmen ein. Somit wird seitens der prüfenden Behörden ein projektübergreifendes System unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen erwartet. Bei Versagen des Systems drohen Projektrisiken, wie z.B. Flutung der Baugrube FCC oder für die Funktionalität der GSI/FAIR relevante Bereiche. Aufgrund der vorbeschriebenen Komplexität sowie der Abhängigkeiten der beiden Projekte, ist kein Unternehmerwechsel für die projektübergreifenden Maßnahmen der Stilllegung vorh. RRB / Grundwasserhaltung innerhalb des Projektes FAIR Control Centre (FCC) möglich.