Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement-Tool Referenznummer der Bekanntmachung: UMR-2021-0026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-marburg.de/de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vergabeplattform DTVP
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de/Center/company/login.do
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement-Tool
Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement-Tool
Philipps-Universität Marburg Hans-Meerwein-Str. 4 35043 Marburg Hochschulrechenzentrum
Lieferung und betriebsfertige Installation und Implementierung eines Software-Asset- und -Lizenzmanagement-Tools
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs-/Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister (einzutragen in Teil IV Abschnitt A der EEE/espd-request)
alternativ kann der Nachweis mittels Präqualifizierungszertifikat erbracht werden
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aktuell bestehende, marktübliche Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und der Deckungssummen (einzutragen inkl. der Deckungssummen in Teil IV Abschnitt B der EEE/espd-request)
alternativ kann der Nachweis mittels Präqualifizierungszertifikat erbracht werden
- Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des allgemeinen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bzw. alternativ Gründungsdatum des Unternehmens (einzutragen in Teil IV Abschnitt B der EEE/espd-request)
alternativ kann der Nachweis mittels Präqualifizierungszertifikat erbracht werden
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): einzutragen im Dokument ErklärungEignungsleihe
- Referenzen, Ausrüstung, Unteraufträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Auflistung von min. drei in Bezug auf Art, Umfang und Komplexität vergleichbaren Referenzaufträgen aus den letzten drei Jahren (vergleichbar bedeutet hierbei nicht gleich oder identisch, sondern, dass die Leistungen im technischen und organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben; die ausgeschriebene Leistung muss den Referenzaufträgen so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet) mit Angabe einer Kontaktperson des Referenzgebers, einer kurzen Beschreibung des Auftrags, des Ausführungszeitraumes und des Auftragswertes;
2. Angabe über den prozentualen Anteil der Leistung, der als Unterauftrag vergeben werden soll;
(anzugeben in Teil IV Abschnitt C der EEE/espd-request).
alternativ kann der Nachweis mittels Präqualifizierungszertifikat erbracht werden
Abschnitt IV: Verfahren
Ewald Lauer
Miriam Noll
Christina Vamvakas
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte lesen Sie die beigefügten Bewerbungsbedingungen, diese enthalten wichtige Hinweise für das Vergabeverfahren.
Bitte geben Sie Ihr Angebot bzw. Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das im Menüpunkt "Angebote" erreichbare VMP-Bieter-Tool ab, nur auf diesem Weg eingereichte Angebote erfüllen die Anforderungen gem. §§ 9 ff. VgV bzgl. elektronischer Angebote.
Bitte geben Sie in Ihrem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen oder AGB an. Bitte geben Sie keine eigenen Zahlungsbedingungen an, auch wenn dies bei der Abgabe des Angebots im Bietertool möglich ist. Für alle Bieter gelten ausschließlich die einheitlichen Vertragsbedingungen der Philipps-Universität Marburg, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Vorgabe oder der Verweis auf eigene Vertragsbedingungen kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Alle Preise sind in EURO ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Leistungen sind mit dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Im Preisblatt sind Angaben zu Mengen oder zum Turnus der jeweiligen Preisangaben (einmalig, jährlich, Tagessätze etc.) enthalten. Aus den anzugebenden Einzelpreisen zur transparenten und vergleichbaren Kalkulation ergibt sich der kalkulatorische Gesamtpreis P(Bieter), der zur Bewertung herangezogen wird.
Wenn in den Vergabeunterlagen von sogenannten "Optionen" die Rede ist, dann handelt es sich um Optionen, aus denen durch den Auftraggeber ausgewählt wird. Alle geforderten Optionen sind verpflichtend anzubieten (Pflichtoptionen).
Der Auftraggeber sichert keine Mindestabnahmen in Bezug auf die angebotene Dienstleistung zu. Die erwarteten Abnahmemengen auf 4 Jahre (2 + 1 + 1) sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Preispositionen, die vom Bieter unentgeltlich angeboten werden (kostenfrei) sind im Preisblatt im Feld Einzelpreis mit [Betrag gelöscht] EUR anzubieten.
Fehlende Preisangaben führen zum Ausschluss, sofern es sich nicht nur um unwesentliche Preispositionen handelt, die keinen Einfluss auf die Wertungsreihenfolge der Angebote haben und vom Bieter aufgeklärt werden können.
Fragen- und Kriterienkatalog
Der Fragen- und Kriterienkatalog beinhaltet neben Feldern für die Frage und die Antwort auch Hinweise darauf, welche Art von Antwort erwartet wird. Dies kann eine Ja/Nein Antwort sein, eine Anlage oder eine Textantwort direkt im Fragen- und Kriterienkatalog.
Neben direkten Antworten kommt es vor, dass der Bieter zur Abgabe von Beschreibungen, Konzepten etc. in Form einer Anlage aufgefordert wird. Diese Dokumente sind nicht in den Fragen- und Kriterienkatalog einzufügen, jedoch entsprechend mit der Kriteriennummer benannt als Datei dem Angebot beizufügen.
Der Fragen- und Kriterienkatalog umfasst Ausschlusskriterien, die zwingend erfüllt werden müssen und Bewertungskriterien, die zur fachlichen Bewertung des Angebots herangezogen werden. Alle Fragen und Kriterien sind ausnahmslos zu bearbeiten. Nicht beantwortete Fragen oder Kriterien werden vorbehaltlich anderweitiger Aufklärung als nicht erfüllt gewertet.
Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bieter oder die Leistung zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind im Fragen- und Kriterienkatalog mit "A" gekennzeichnet. Weiterhin können Angaben, die unbedingt Teil des Angebotes sein müssen, als Ausschlusskriterien eingestuft sein. Angebote, die nicht alle Ausschlusskriterien uneingeschränkt erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Als Bewertungskriterium werden Kriterien bezeichnet, die eine gewünschte Eigenschaft oder Funktion darstellen und bei denen eine unterschiedliche Ausprägung unter den Bietern und angebotenen Produkten erwartet wird. Die Bewertungskriterien sind im Fragen- und Kriterienkatalog mit "B" gekennzeichnet. Auf alle Bewertungskriterien sind vom Bieter im Fragen- und Kriterienkatalog konkrete Angaben (Antworten) zu machen oder geforderte Anlagen oder Ausführungen als Anlage zum Fragen- und Kriterienkatalog einzureichen. Die Bewertungskriterien dienen der fachlichen Bewertung der angebotenen Leistung.
Auswertung des Fragen- und Kriterienkatalogs
Die Anlage "Fragen- und Kriterienkatalog" wird zunächst auf die Erfüllung aller enthaltenen Ausschlusskriterien (mit A gekennzeichnet) geprüft. Die unvollständige oder nicht fristgerechte Beantwortung der Aufklärungsfragen führen zum Ausschluss des Angebots. Sind alle Kriterien erfüllt bzw. sind alle geforderten Anlagen vorhanden, werden die B-Kriterien bewertet. Aus dieser Bewertung ergibt sich die Leistungspunktzahl L Fragen- und Kriterienkatalog .
Ermittlung des Wertungspreises
Aus den vom Bieter in der Anlage "Preisblatt" gemachten Angaben wird der Wertungspreis P Bieter errechnet. Dieser Wertungspreis beinhaltet neben den reinen Beschaffungskosten kalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Wartung und Betrieb.
Der Wertungspreis setzt sich aus den einzelnen Preispositionen der anzubietenden Produkte und Module zusammen, wobei jeweils die zur Abnahme geplanten Mengen in Ansatz gebracht werden. Sofern die Mengenangabe eine Laufzeit darstellt, handelt es sich immer um die Maximallaufzeit des zu schließenden Vertrages inklusive aller Verlängerungsoptionen.
Abschichtung der Angebote
Die Vergabestelle behält sich eine Abschichtung der Bieter vor einer Angebots- und Lösungspräsentation vor. Zur Abschichtung werden die Zwischenergebnisse aus der Auswertung des Fragen- und Kriterienkatalogs sowie des Wertungspreises entsprechend der Regelungen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen.
Zur Angebots- und Lösungspräsentation werden zunächst die Bieter auf den Rängen 1 - 3 eingeladen.
Nach Abschluss der Angebots- und Lösungspräsentation wird überprüft, ob ein Bieter, der nicht zur Angebots- und Lösungspräsentation eingeladen wurde, unter der Annahme, dass er die volle Punktzahl in der Angebots- und Lösungspräsentation erreicht hätte, objektiv die Chance auf Zuschlag hätte. Ist dies der Fall wird der/die Bieter ebenfalls zur Angebots- und Lösungspräsentation eingeladen.
Angebots- und Lösungspräsentation
Ziel der Angebots- und Lösungspräsentation ist es, die angebotene Lösung fachlich und ergänzend zu den Angaben des Bieters im Angebot zu bewerten und ggf. offene Fragen zum Angebot zu klären. Eine Anpassung des Angebotes oder eine Verhandlung über die Konditionen ist nicht zulässig.
Zur Angebots- und Lösungspräsentation werden zunächst die nach der Abschichtung verbliebenen Bieter aufgefordert. Der geplante Durchführungszeitraum ist in Abschnitt XY genannt. Alle Bieter sind aufgefordert sich diesen Zeitraum rechtzeitig zu reservieren.
Für die Angebots- und Lösungspräsentation ist ein Zeitrahmen von maximal 3 Stunden je Bieter vorgesehen. Auf eine Unternehmensvorstellung soll verzichtet werden. An der Angebots- und Lösungspräsentation werden von Seiten des (Auftraggeber) Vertreter und mit der Lösung im weiteren Betrieb betrauter Anwender und Dienstleister des (Auftraggeber) beteiligt sein.
Die Angebots- und Lösungspräsentation wird mit Hilfe einer Kalkulationstabelle und vorher festgelegten Kriterien bewertet. Das Ergebnis ist eine Leistungspunktzahl L Präsentation je Bieter. Die Bewertungskriterien umfassen unter anderem die Funktionalität der angebotenen Lösung, die Benutzerführung, Oberfläche, Handhabung und Administration und weitere Kriterien. Gegenstand der Angebots- und Lösungspräsentation ist somit ausdrücklich auch eine "Live" Präsentation der angebotenen Lösung mittels eines Fernzugriffes auf ein entsprechendes Testsystem des Bieters bzw. Herstellers. Die Angebots- und Lösungspräsentation kann auch "subjektive" Kriterien umfassen. Zur Objektivierung solcher subjektiven Kriterien wird die Bewertung der Angebots- und Lösungspräsentation immer von mindestens drei beteiligten Personen durchgeführt und das Ergebnis gemittelt.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018. Es wird ein Schwankungsbereich von 10% festgelegt, Zuschlagskriterium innerhalb des Schwankungsbereiches ist die Leistung.
Die Ermittlung der Leistungspunkte (L Bieter) erfolgt in folgender Gewichtung:
- 80 % für die Angaben im Fragen- und Kriterienkatalog L Fragen- und Kriterienkatalog
- 20 % für die Bewertung der Angebots- und Lösungspräsentation L Präsentation
L Bieter = L Fragen- und Kriterienkatalog x 80 % + L Präsentation x 20 %
Zunächst wird mit der Formel
Z Bieter = (L Bieter / P Bieter)
eine Rangfolge gebildet. Ausgehend vom höchsten Wert Z Bieter wird der Schwankungsbereich berechnet. Alle Angebote, deren Wert Z Bieter innerhalb des Schwankungsbereichs liegt, werden nach der Leistungspunktzahl L Bieter sortiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl L Bieter innerhalb des Schwankungsbereichs erhält den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDFYYMD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Eine Rüge muss innerhalb von 10 Tagen ab Erkennen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften erfolgen.
Ein Nachprüfungsverfahren kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeleitet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer