Kreis Groß-Gerau, Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten Los 3-6, 9 und 11 Referenznummer der Bekanntmachung: 21/290
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreisgg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Groß-Gerau, Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten Los 3-6, 9 und 11
Vergabe der gütegesicherten Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten nach RAL-GZ 902 in verschiedenen Schulen des Kreises Groß-Gerau
Es können alle 6 Lose angeboten werden.
Es ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen.
Ein Bieter kann nur maximal 2 Lose für sich gewinnen. Liegt er in der Wertung in mehr als 2 Losen auf Platz 1, erhält er den Zuschlag auf die 2 Lose, die den höchsten Auftragswert ausweisen. Bei punktgleichen Angeboten entscheidet der niedrigere Angebotspreis. Bei punktgleichen Angeboten mit gleichem Angebotspreis entscheidet das Los.
Intern Los 3
Reinigungsarbeiten zum tgl. Unterhalt, 1x jährl. Grundreinigung in den kreiseigenen Schulgebäuden sowie Turn-/und Sporthallen in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Intern Los 4
Reinigungsarbeiten zum tgl. Unterhalt, 1x jährl. Grundreinigung in den kreiseigenen Schulgebäuden sowie Turn-/und Sporthallen in Trebur, Wallerstädten
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Intern Los 5
Reinigungsarbeiten zum tgl. Unterhalt, 1x jährl. Grundreinigung in den kreiseigenen Schulgebäuden sowie Turn-/und Sporthallen in Groß-Gerau, Büttelborn
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Intern Los 6
Reinigungsarbeiten zum tgl. Unterhalt, 1x jährl. Grundreinigung in den kreiseigenen Schulgebäuden sowie Turn-/und Sporthallen in Groß-Gerau Nauheim
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Intern Los 9
Reinigungsarbeiten zum tgl. Unterhalt, 1x jährl. Grundreinigung in den kreiseigenen Schulgebäuden sowie Turn-/und Sporthallen in Mörfelden-Walldorf
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Intern Los 11
Reinigungsarbeiten zum tgl. Unterhalt, 1x jährl. Grundreinigung in den kreiseigenen Schulgebäuden sowie Turn-/und Sporthallen in Riedstadt
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Maximal zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, das für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.
9. dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden ist/sind.
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2,5 Mio €, Sach- und Vermögensschäden jeweils 1 Mio €, Obhut-und Bearbeitungsschäden 0,5 Mio €, Schlüsselverlustrisiko 50.000 €).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). III.1.2).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Leistungsvolumen, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV);
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
3. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch über den unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link möglich. Zur Angebotsabgabe müssen Sie sich registrieren (siehe Vergabeunterlagen).
4. Der Auftraggeber (AG) hat seine Objekte intern in elf Gebietslose unterteilt. Ausgeschrieben werden hier die Gebietslose 3 bis 6, 9 und 11 (Los 1 in der Auftragsbekanntmachung = Gebietslos 3, Los 2 in der Auftragsbekanntmachung = Gebietslos 4, Los 3 in der Auftragsbekanntmachung = Gebietslos 5, Los 4 in der Auftragsbekanntmachung = Gebietslos 6, Los 5 in der Auftragsbekanntmachung = Gebietslos 9, Los 6 in der Auftragsbekanntmachung = Gebietslos 11).
5. Die Objekte können besichtigt werden. Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus seiner Sicht empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 12.10.2021, 10:00 Uhr bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
6. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 12.10.2021, 10:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1.) beschrieben.
7. Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (mindestens Lohngruppe 1) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
8. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
10. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]