Planungsleistungen - Erneuerung Horchheimer Tunnel, Zweitausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43141
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Erneuerung Horchheimer Tunnel, Zweitausschreibung
Planungsleistungen - Erneuerung Horchheimer Tunnel, LPH 5-7 Verkehrsanlage, Modulgebäude und 6-7 Ingenieurbauwerke (mit techn. Ausrüstung Löschwasserleitung, Rollpalette) sowie 8 (Bestandsplanerstellung/Bauwerksbuch)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen - Erneuerung Horchheimer Tunnel, Zweitausschreibung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hochheimer Tunnel
Planungsleistungen - Erneuerung Horchheimer Tunnel, LPH 5-7 Verkehrsanlage, Modulgebäude und 6-7 Ingenieurbauwerke (mit techn. Ausrüstung Löschwasserleitung, Rollpalette) sowie 8 (Bestandsplanerstellung/Bauwerksbuch)
Nachtrag 04: Detaillierte Bauzeitenuntersuchung insbesondere unter Berücksichtigung des Sprengvortriebs
Zur Erstellung der Bauphasenplanung ist eine detaillierte Bauzeitenuntersuchung insbesondere aufgrund der
Einschränkungen beim Sprengvortrieb notwendig. Die zusätzliche Leistung kann am wirtschaftlichsten durch den Auftragnehmer selbst durchgeführt werden, da es sonst zum Verlust von Synergien und zu erheblichen Verzögerungen kommt.