Neubau Betriebshof Eckenheim (BHEC) Hier: Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 209/2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof Eckenheim (BHEC) Hier: Tragwerksplanung
In der Schwabstr. in Frankfurt a.M. befindet sich der Betriebshof Eckenheim (BHEC) der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Dieser kann von der Eckenheimer Landstr. über die Schwabstr. befahren werden. Die derzeitige Fläche des gesamten VGF-Geländes in Eckenheim beträgt ca. 27.000 m².
Ein Wohnhaus und eine Container-Wohnanlage auf den angrenzenden Grundstücken sind derzeit in Benutzung. Das benachbarte Gleichrichterwerk ist vor kurzem ertüchtigt worden und
wird vollumfänglich genutzt.
Die Straßenbahn-Abstellanlage besteht aus einem Betriebsgebäude mit Sanitäranlagen und daneben liegenden kleinen und großen Werkstatthallen, die teilweise zu einer großen, offenen
Wagenhalle zusammengefasst sind. Insgesamt befinden sich etwa 2.100 m teilweise überdachte Gleise als Abstellgleise auf dem Grundstück. Alle diese Anlagen werden selten genutzt.
Auf dem zentral in der Stadt liegenden Gelände soll demnach ein moderner VGF-Standort mit neuem Betriebshof sowie weiteren Nutzungen entstehen, an dem Kompetenzen und Kapazitäten gebündelt sind und der zur Image-Verbesserung der VGF beiträgt.
Im Zuge der Planung, soll das Areal zudem, hinsichtlich der maximal ausnutzbaren Bebauung untersucht werden, um weitere zukünftige betriebliche Bedarfe der VGF ggf. in Eckenheim zu integrieren.
Im Rahmen der Vorplanung sollen darüber hinaus Varianten untersucht werden, welche einen Erhalt des 100 Jahre alten Mehrfamilienhauses ermöglichen. Wenn sich im Zuge der Vorplanung ergibt, dass aus betrieblichen Gründen, ein Abriss des Hauses notwendig ist, so soll auf
dem Areal für die Mieter ein Ersatz in gleicher Wohnqualität geplant werden.
Die termingerechte Inbetriebnahme dieses Betriebshofes ist zudem von außerordentlicher Bedeutung.
Die grob geschätzten Gesamtherstellungskosten betragen ca. 62 Mio. Euro netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es sind folgende Stufen mit folgenden Leistungsinhalten vorgesehen:
a) Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 01 – 02)
b) Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 03 – 04) - optional
c) Stufe 3: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LPH 05 – 06) – optional
Mit dem Abschluss dieses Vertrags wird zunächst nur die vorstehend beschriebenen Leistungen der Stufe 1 beauftragt.
Die Projektstufen 2 und 3 sind als optionale Leistungen ausgeschrieben..
Es sind alle Planungsleistungen zur Tragwerksplanung zu erbringen, welche für die Abriss-, Demontage und Neubaumaßnahmen auf dem Betriebshof Eckenheim erforderlich sind.
Zudem besteht die Verpflichtung für das beauftragte Planungsbüro, die Planungsleistung im Interesse des Auftraggebers und der Richtigkeit der Bearbeitung, in der gesamten Projektumsetzung mit allen anderen am Bau Beteiligten zu erbringen.
Gegenstand der Ausschreibung sind:
- Grundleistungen gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung HOAI: - Anlage 14 Nummer 14.1 zu § 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
- Besondere Leistungen (Stufe 1):
a) Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
b) Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
c) Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile
d) Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung
Besondere Leistungen für die optionale ausgeschriebene Stufen 2 und 3 werden, sollten diese erforderlich werden, im Einzelfall jeweils gesondert schriftlich beauftragt und sind daher nicht einzukalkulieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: 250.000 €
— Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
bezogen auf die ausgeschriebene Leistung - Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: 150.000 €
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Vorlage von Referenzen die belegen, dass in mindestens 3* Fällen Tragwerksplanungen zu einer der folgenden Objektart bzw. Aufgabe erbracht wurden:
Gleisanlagen, Werkstätten, Waschanlagen, Büro, Verwaltung, Bauen im laufenden Betrieb,
Interimskonzept, Wohnen für mehr als 3 Parteien.
Vorlage von Referenzen die belegen, dass mindestens in 1* Fall Leistungen für ein Projekt mit Baukosten in
Höhe von mehr als 5 Mio. € erbracht wurden.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Erklärung Bietergemeinschaft").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als
Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung
abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.
Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte
Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,
die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der
Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123
oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu
führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine
Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die
einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
(4) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in
Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach
Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter dem Auftraggeber
unverzüglich und vor Abgabe ihres Angebotes in Textform darauf hinzuweisen.
Ferner haben die Bieter dem Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den
Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt,
falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht
verstoßen.
(5) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
(6) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw.
HVA-Formularen ggf. enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen)
sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-
evergabe.de, bis zum 04.10.2021 (12:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der
Gleichbehandlung der Bieter nur schriftlich beantwortet. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach der auf der
Plattform angegebenen Frist eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Wir empfehlen den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit sie über evtl. Rückfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden können.
(8) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle
Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch
nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die
Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung
der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(9) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.