Bauüberwachungsleistungen - Erneuerung EÜ am Dortmund-Ems-Kanal Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52040
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen - Erneuerung EÜ am Dortmund-Ems-Kanal
Bauüberwachungsleistungen - Erneuerung EÜ am Dortmund-Ems-Kanal
Dortmund
Bauüberwachungsleistungen - Erneuerung EÜ am Dortmund-Ems-Kanal
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachungsleistungen - Erneuerung EÜ am Dortmund-Ems-Kanal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 57 SektVO muss die Ausschreibung in Abstimmung mit der zuständigen Projektleitung aufgrund fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen aufgehoben werden.
Das Projekt wird relativ zeitnah neu ausgeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.