ESTW Köln Hbf., EEA 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40888
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Köln Hbf., EEA 50 Hz
ESTW Köln Hbf.
ESTW Köln Hbf., EEA 50 Hz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Köln Hbf., EEA 50 Hz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verö;ffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Köln Hbf.
ESTW Köln Hbf., EEA 50 Hz
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Leistungsänderungsanzeige 32: Anpassungen in Schaltanlagen durch 2. Änderungsplanung.
Anpassungen werden durch Fa. GET ausgeführt
Bei der Vorbereitung der Abnahme der EEA-Anlagen wurde festgestellt, dass die nach den Ausführungsplänen errichtete Anlagenteile und sämtliche Kabelanlagen im Zusammenhang mit der geplanten Mehrfach-stromeinspeisung (Trafo, Diesel, NEA-OLA) technisch nicht den gültigen Regelwerken entsprechen, welche insbesondere bei der Errichtung eines ESTWs relevant sind. Aus dem o.g. Grund müssen Anpassungen gemäß der Vorgaben aus der 2.Änderungsplanung an Schaltanlagen und div. Kabelanlagen, sowie Rückbauarbeiten durchgeführt werden. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen im/am Gebäude in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug (Gefährdung der Inbetriebnahme) und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.