15TEI17415 ESTW Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI17415
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
15TEI17415 ESTW Osnabrück
NA 48 IBN 3 60 Tage
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
15TEI17415 ESTW Osnabrück
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Osnabrück
NA 48 IBN 3 60 Tage NA
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
ESTW Osnabrück
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Aufgrund der geänderten PT1 Planung im IBN 3 ergab sich eine
geänderte Signaltechnik
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Änderungen hängen mit dem ursprünglich Modulvertrag zusammen
und
d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Steht daher im Zusammenhang mit der Vertragsleistungen des AN
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 12082021
Frist für EU-Bekanntmachung 12092021
(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt
nicht bei der Änderung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 47
UVgO)