Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen für den LWV Hessen in Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-117
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen für den LWV Hessen in Kassel
IT-Dienstleistungen für Neu- und Weiterentwicklung bestehender DV-Verfahren und
deren Betrieb
• Softwareentwicklung mit PowerBuilder, Java, HTML,
• Anforderungsanalyse/Konzeption dialogbasierter Anwendungen
• Projektmanagement
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich 102
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
500 Personentage pro Jahr bei einer (Optionsregelung) max. möglichen Laufzeit von 3 Jahren
Verlängerungsoptionsregelung gemäß Vergabeunterlagen
Konkrete Einzelaufträge werden mittels beigefügtem Vertragsmuster vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen; insbesondere Fragenkataloge im Leistungsverzeichnis
siehe Vergabeunterlagen; insbesondere Fragenkataloge im Leistungsverzeichnis
siehe Vergabeunterlagen; insbesondere Fragenkataloge im Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sämtliche Kommunikation sowie die Einreichung von Angeboten etc. erfolgt ausschließlich über das Vergabemanagementsystem eHAD der Auftragsberatungsstelle Hessen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)